Anwalt geht wahrscheinlich in BerufungGericht: Mehmets Abschiebung rechtmäßig
München (dpa). Die Abschiebung des jugendlichen Serientäters „Mehmet“ in die Türkei war rechtmäßig. Mit diesem am Freitag bekannt gegebenen Urteil hat das Verwaltungsgericht München zwei Klagen des 15-Jährigen gegen die Stadt München abgewiesen.