Anwalt geht wahrscheinlich in Berufung Gericht: Mehmets Abschiebung rechtmäßig

München (dpa). Die Abschiebung des jugendlichen Serientäters „Mehmet“ in die Türkei war rechtmäßig. Mit diesem am Freitag bekannt gegebenen Urteil hat das Verwaltungsgericht München zwei Klagen des 15-Jährigen gegen die Stadt München abgewiesen.

Die Abschiebung im November 1998 hatte international für Aufsehen gesorgt, weil damit erstmals ein minderjähriger Ausländer ohne seine Eltern aus Deutschland abgeschoben wurde. Nach der Teilnahme am Prozess flog Mehmet am Freitagnachmittag in die Türkei zurück.

Sein Anwalt Alexander Eberth will die Entscheidung anfechten und begründete dies mit der grundsätzlichen Bedeutung des Falles. Nach seiner Ansicht verstößt die Zwangstrennung des Jungen von seinen in München lebenden Eltern gegen den im Grundgesetz vorgesehenen besonderen Schutz der Familie.

Die 17. Kammer des Gerichts hatte am Donnerstag in nichtöffentlicher Verhandlung drei Stunden lang den Fall erörtert. An der Verhandlung nahmen auch Mehmet und seine Eltern teil. Zur Prozessteilnahme war dem 15-Jährigen ein dreitägiger Aufenthalt in Deutschland zugebilligt worden. Am Freitagnachmittag um 16.50 Uhr flog Mehmet mit einer Maschine der Turkish Airlines nach Istanbul zurück. Während seines Aufenthaltes in Deutschland war sein früherer Sozialbetreuer rund um die Uhr bei ihm.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) begrüßte das Urteil. Es unterstreiche „die Bedeutung der inneren Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung vor ausländischen jugendlichen Serientätern“. Die Landtags-Grünen bedauerten die Entscheidung. „Die Abschiebung eines Minderjährigen in ein Land, in dem er nie gelebt hat, halte ich nach wie vor für unverhältnismäßig und inhuman“, erklärte die Grünen- Abgeordnete Elisabeth Köhler.

Mehmet - wie der Jugendliche aus Datenschutzgründen genannt wird - besitzt zwar die türkische Staatsangehörigkeit, ist aber in München geboren und dort auch aufgewachsen. Nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatte er am Donnerstag zu seinen früheren Straftaten erklärt: „Ich wollte noch mal sagen, dass es mir Leid tut.“ Sein Anwalt Eberth nannte das Urteil der 17. Kammer im so genannten Hauptsacheverfahren nicht überraschend. Denn bei diesem Gericht habe der Jugendliche auch bei den früheren Eilentscheidungen niemals Recht bekommen. Mehmet hoffe weiterhin, dass er eines Tages ein anderes Leben in Deutschland führen könne.

(RPO Archiv)
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