Hunde im Unterricht Worauf Lehrer und Schüler achten sollten

Xanten · Nach Einschätzung der Vorsitzenden des Vereins „Qualitätsnetzwerk Schulbegleithunde“ sind bundesweit 2000 Schulhunde im Einsatz. Dabei gibt es jedoch auch einiges zu beachten.

 Auch die „Private School of Life“-Grundschule in Rheinberg hat eine vierbeinige Lehrkraft: die Golden-Retriever-Hündin Dana.

Auch die „Private School of Life“-Grundschule in Rheinberg hat eine vierbeinige Lehrkraft: die Golden-Retriever-Hündin Dana.

Foto: Ostermann, Olaf (oo)

Boom In den vergangenen 20 Jahren haben immer mehr Schulen einen Hund als Begleiter im Unterricht integriert. Lydia Agsten, Vorsitzende des Vereins „Qualitätsnetzwerk Schulbegleithunde“, spricht von einem regelrechten Boom, seitdem das Thema 2002 durch Presseberichte viel Aufmerksamkeit erhalten habe. Sie schätzt, dass es mittlerweile mehr als 2000 Schulhunde bundesweit gibt. Gleichzeitig weist sie daraufhin, dass das Tier und der begleitende Lehrer entsprechend ausgebildet sein sollten. Der Einsatz im Unterricht dürfe für den Hund nicht zur Qual werden. Agsten empfiehlt als Qualitätsstandard die Freiwillige Selbstverpflichtung, die schon etwa 450 Lehrer unterschrieben haben, um einen qualifizierten Einsatz von Hunden an Schulen zu gewährleisten.

Vorteile Das „Qualitätsnetzwerk Schulbegleithunde“ sieht mehrere Vorteile durch den Einsatz von Hunden im Schulunterricht: Die Kinder entwickelten Empathie gegenüber Tieren, sie seien weniger aggressiv, würden sich mehr auf die Schule freuen, seien motivierter, hörten dem Lehrer oder der Lehrerin aufmerksamer zu und arbeiteten konzentrierter. Durch einen Hund könnten Bekanntschaften und Freundschaften entstehen, das Tier übernehme die Rolle des „Eisbrechers“. Das sei wissenschaftlich untersucht und bestätigt worden, schreibt das Netzwerk in einem Informationsblatt an Schulleiter.

Regeln Das Schulministerium NRW informiert Lehrer und Eltern in einem Infomationsblatt über rechtliche Fragen zum Einsatz eines Hundes in der Schule. Demnach entscheidet die Schulleitung, ob ein Vierbeiner im Unterricht eingesetzt werden darf. Das Ministerium schreibt vor, dass es sich um eine kinderfreundliche Rasse handeln sollte. Der Hundehalter muss grundsätzlich nachweisen können, dass er und das Tier für den Einsatz ausgebildet sind. Während des Unterrichts muss der Vierbeiner artgerecht gehalten werden. Die Schüler sollten auf das Tier vorbereitet werden und wissen, wo sie das Tier anfassen dürfen und was sie vermeiden sollten. Das Qualitätsnetzwerk empfiehlt außerdem einige Regeln zu befolgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass dem Tier nichts weggenommen und es auf seinem Ruheplatz auch nicht gestört werden sollte. Und nach jedem Hundekontakt sollten die Hände gewaschen werden.

(wer)
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