Wülfrath Haushalt wird wegen Corona erst im Juni beschlossen

Wülfrath · Eine fundierte Beratung des städtischen Haushalts ist derzeit wegen Corona nicht möglich. Die Parteien haben aber einiges abzuwägen – zum Beispiel die von der Stadt vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B.

 Die Grundsteuer B soll in Wülfrath von 530 auf 650 Prozentpunkte angehoben werden.

Die Grundsteuer B soll in Wülfrath von 530 auf 650 Prozentpunkte angehoben werden.

Foto: dpa/Jens Büttner

(RP) Die wichtigste Nachricht für Bürger zum städtischen Haushaltsentwurf 2021 ist, dass die Grundsteuer B zum 1. Januar von 530 auf 650 Prozentpunkte angehoben werden soll. Sie würde rückwirkend ab 1. Januar 2021 greifen. Der dazugehörige, eigentlich für den 23. März geplante Haushaltsbeschluss, müsse aber auf den 29. Juni verschoben werden, teilt die Stadt jetzt mit. 

Wer ist Schuld daran? Natürlich die Corona-Pandemie, die die Beratungsmöglichkeiten der Politik derzeit stark einschränkt – nach innen und nach außen. Einer fundierten Beratung des städtischen Haushalts werde das nicht gerecht, daher könne der ursprüngliche Zeitplan für den Haushaltsbeschluss nicht gehalten werden. „Den Wunsch der Politik, den Haushalt ausführlich auch in kompletter Fraktionsstärke mit den neuen Ratsmitgliedern und den Sachkundigen Bürgern beraten zu wollen, kann ich insbesondere vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer gut nachvollziehen,“ sagt Bürgermeister Rainer Ritsche .

Eine der bedeutsamsten Entscheidungen betrifft die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 650 von Hundert (v.H.). Eine Grundsteuererhöhung in dieser Höhe wurde bereits in den Beratungen zum Haushalt 2020 diskutiert, zu Beginn der Pan-demielage aber in die Beratung des Haushalts 2021 verschoben.

„Dabei ist jedem bei uns in der Verwaltung und auch in der Politik klar, was wir den Bürgern zumuten“ sagt Interimskämmerer Stephan Hölterscheidt. „Wir hoffen aber auch auf ihr Verständnis, dass die Stadt ohne Erhöhung nicht mehr selbständig handlungsfähig bleiben kann. „Ohne Gegenmaßnahmen würde am Ende eine völlig lähmende Verschuldung stehen“, so Hölterscheidt weiter.

Die Verschiebung des Haushaltsbeschlusses bedeute dass die damit mögliche Grundsteuererhöhung rückwirkend zum 1. Januar greifen würde. Das heißt, dass die Erhöhungsbeträge im Falle eines Ratsbeschlusses am 29. Juni für das 1. und 2. Quartal 2021 mit den Fälligkeitsterminen im 2. Halbjahr (15. August und 15. November) erhoben werden. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, sich darauf einzustellen

Die aktuell gültigen Grundabgabenbescheide werden derzeit versandt und sollten laut Stadtverwaltung bis Ende dieser Woche jede steuerpflichtige Person erreicht haben. Die Bescheide berücksichtigen die vorgeschlagene Erhöhung noch nicht, da diese noch zu beraten und zu beschließen ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort