Wermelskirchen Der Ablösebetrag für Parkplätze steigt um 30 Prozent auf 9720 Euro

Wermelskirchen · Wer in der Innenstadt bauen will, ohne Parkraum zu schaffen, muss eine deutliche höhere Ablöse pro Stellplatz einkalkulieren. Ab dem 1. Januar 2019 sind dafür 9720 Euro an die Stadt Wermelskirchen zu entrichten.

Diese Erhöhung um 30 Prozent im Vergleich zum bisherigen Betrag empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat zur Beschlussfassung am kommenden Montag, 10. Dezember. Damit folgte die Politik einem Vorschlag der Verwaltung – wenn auch nicht ohne Diskussion und ohne Widerstand.

In einem Punkt der Kritik am Verfahren der Stadtverwaltung waren sich die Mitglieder der Ausschusses einig. Eine derart drastische Erhöhung dürfe zukünftig nicht mehr vorkommen. Zuletzt wurde die entsprechende Satzung zur Ablösung von Stellplätzen im August 2007 aktualisiert – fast zwölf Jahre seien ein zu langer Zeitraum. So bemerkte Karl-Heinz Wilke (CDU): „Die Satzung und die Ablöse müssen besser zeitnah angepasst werden.“ Und Oliver Platt (Bürgerforum) stellte fest: „Alle zwölf Jahre Hammer-Erhöhungen gehen einfach nicht.“ Dieser Meinung schloss sich sogar Bürgermeister und Verwaltungschef Rainer Bleek an: „Das muss regelmäßiger angepasst werden – so geht es nicht.“ In Zukunft solle die Stadtverwaltung alle fünf Jahre prüfen, ob eine Anpassung der Satzung nötig ist, schrieb der Ausschuss der Verwaltung als Aufgabe ins Protokoll.

Monika Müller (CDU) wehrte sich vor der Abstimmung gegen die Erhöhung von 30 Prozent und schlug stattdessen zehn Prozent sowie danach eine sukzessive Steigerung vor. Darauf stiegen die Vertreter der anderen Stadtratsfraktionen im Haupt- und Finanzausschuss allerdings nicht ein. Jochen Bilstein (SPD) bemerkte: „Es geht schließlich um die Innenstadt, wo Grundstücke und Baukosten sowieso teurer sind.“

Den Vorschlag der Stadtverwaltung konnte Henning Rehse (WNKUWG) nachvollziehen: „Ein hohe Ablösesatz ist sinnvoll, damit Investoren tatsächlich Parkplätze bauen. Wir müssen nun erst einmal die Lücke schließen, die in den vergangenen Jahren entstanden ist.“ Danach müssten die Anpassungen in kürzeren Zeitabständen erfolgen.

Florian Lesske, bei der Stadtverwaltung unter anderem für die Wirtschaftsförderung zuständig, erläuterte, dass die Anpassung der Satzung notwendig wurde, um sie an die neue Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen: „Die Erhöhung der Ablösesumme um 30 Prozent ergibt sich aus den entsprechend gestiegenen Baukosten-Index – daran haben wir das hochgerechnet.“

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte mit neun Stimmen für den Verwaltungsvorschlag, Oliver Platt und Monika Müller stimmten dagegen, vier Abgeordnete aus den Reihen der Christdemokraten enthielten sich.

Das Thema Stellplatz-Ablöse war schon vor fünf Jahren ein großer Aufreger. Damals waren über 600.000 Euro „angespart“ worden. Die sollten, so der Wunsch der Kommunalpolitiker damals, für den Bau neuer Parkplätze genutzt werden. Doch das Geld war nicht mehr vorhanden, hieß es aus der Kämmerei. Es lag nur ein bilanzieller Wert vor, kein Geldwert. Damals wurde seitens der Stadtverwaltung erklärt, dass die Ablösebeiträge in den Haushalt vereinnahmt würden, es also keinen Nachweis im Haushalt der Stadt Wermelskirchen gebe.

Nach Informationen der Bergischen Morgenpost beläuft sich der aktuelle Stand der Stellplatz-Ablöse auf 752.187 Euro. Wie mit diesem Betrag verfahren wird, dürfte sicher noch Thema der nächsten Fachausschusssitzungen werden.

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