Aus dem Gericht Golf-Fahrer fühlte sich zu Autorennen animiert

Schwalmtal/Mönchengladbach · Fortsetzung im Raserprozess von Mönchengladbach: Polizist und Gutachter sagen vor Gericht aus.

 Die Rettungskräfte auf der Fliethstraße, wo das illegale Autorennen stattfand.    RCHIVFOTO:  RIXKENS

Die Rettungskräfte auf der Fliethstraße, wo das illegale Autorennen stattfand. RCHIVFOTO:  RIXKENS

Foto: Sascha Rixkens

Im Raserfall-Prozess sagte am Montag ein Polizist aus, der zeitnah am Unfallort an der Fliethstraße eingetroffen war und dort zunächst das „große Unfallspurenfeld“ abgesperrt habe, bevor er die Insassen eines roten Golfs vernommen habe. Bei dem Unfall im Juni 2017 starb ein Fußgänger (38), nachdem ihn das Auto eines Schwalmtalers (29) erfasst hatte.

Dem Schwalmtaler und einem Willlicher (26) wird vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, dem Unfallfahrer in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Der Willicher muss sich zudem wegen Unfallflucht verantworten. Der Polizeibeamte habe die beiden Unfallzeugen zunächst belehrt. Der Golf-Fahrer habe erklärt, der Tuningszene anzugehören. Später wurde auch gegen ihn ermittelt, eine Anklage erging jedoch nicht. Laut Zeuge habe ein silberner Seat beim Anfahren an einer Ampel stark beschleunigt und verbotswidrig in seine Spur gewechselt; ein zweiter schwarzer Seat habe sich auch abgesetzt. Er habe dies als Aufforderung zu einem Rennen verstanden und sich anschließen wollen. Auch auf die erneute Belehrung durch den Polizisten, er müsse sich nicht belasten, habe der Zeuge erklärt, er wolle „darüber reden, auch wenn er Ärger“ bekomme. Er habe auf etwa 65 Stundenkilometer beschleunigt. Da der silberne Seat deutlich schneller gewesen sei und die offensichtliche „Risikobereitschaft“ des anderen Seat-Fahrers zu groß gewesen sei, hätte er keine Chance für sich gesehen. Denn als der Fahrer des silbernen Seat sich zwischen zwei Spuren gesetzt und diese damit „zu“ gemacht habe, sei der Fahrer des zweiten Seats in den Gegenverkehr gewechselt. Dann habe der Golffahrer den Fußgänger gesehen, unmittelbar danach sei es zum Aufprall gekommen. Der silberne Seat habe kurz angehalten, sei dann schnell weggefahren. Entgegen der Aussage seiner Beifahrerin vor Gericht gab es am Unfallabend keine Information über ein „Abdrängen“ des schwarzen Seats. Der silberne Seat sei immer weit vor dem schwarzen Wagen gefahren.

Der Sachverständige versuchte vor Gericht erneut, den Unfall zu rekonstruieren. So hielt der Gutachter, dass die Aussage des Willichers, der den silbernen Seat gefahren hat, für „technisch möglich“: Dieser hatte ausgesagt, er habe Autolampen rechts neben sich aufleuchten sehen und daher die Spur gewechselt. Zusätzliche Tests des Sachverständigen hatten ergeben, dass Autos, die auf einem Parkplatz oder einer angrenzenden Straße direkt vor dem Unfallort einparken, solche Lichtkegel auf die Straße werfen könnten. Der Prozess wird am 12. Dezember fortgesetzt.

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