Landgericht Mönchengladbach Raserprozess: Unfallfahrer fuhr mindestens 102 km/h 

Mönchengladbach · Auch bei einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von 75 km/h hätte ein Crash noch vermieden werden können. Das sagte der Gutachter, der über 200 Bilder aus einer Überwachungskamera gesichtet hatte, im Prozess am Freitag.

 Bei dem Unfall auf der Fliethstraße war ein unbeteiligter Fußgänger ums Leben gekommen.

Bei dem Unfall auf der Fliethstraße war ein unbeteiligter Fußgänger ums Leben gekommen.

Foto: Sascha Rixkens

Zum Zeitpunkt der Kollision mindestens 75 km/h, kurz davor eine Mindestgeschwindigkeit von 102 Kilometer pro Stunde: Diese Zahlen nannte der Sachverständige am Freitag im Raserfall-Prozess am Landgericht Mönchengladbach. Der Gutachter hatte unter anderem über 200 Bilder einer Baustellen-Überwachungskamera sowie Videoaufnahmen, die ein Zeuge aus seinem Auto fertigte, gesichtet. Aus diesen Erkenntnissen sowie aus Unfallspuren am Pkw und auf der Straße konnte er das Geschehen rekonstruieren.

Zwei junge Männer sind wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt, der Unfallfahrer aus Schwalmtal zusätzlich wegen fahrlässiger Tötung. Bei dem Unfall auf der Fliethstraße war im Juni 2017 ein unbeteiligter Fußgänger getötet worden. Ein 26-jähriger Willicher muss sich zudem wegen Unfallflucht verantworten. Bei der Untersuchung seines Autos wies das Steuergerät laut Gutachter Spuren einer Demontage auf, ein Auslesen zeige eine kurze Unterbrechung am Samstagabend. Auf einem Foto der Baustellenkamera erkenne man, dass beide Fahrzeuge der Angeklagten 2,1 Sekunden vor dem Crash jeweils ganz in ihrer Spur fahren, der Unfallwagen im Gegenverkehr, ein Ausweichen des schwarzen Seat sei nicht zu beobachten. Der Fußgänger sei mindestens zwei Sekunden und aus mindestens 40 Metern Entfernung erkennbar gewesen sei. Eine Sekunde reiche, um ein Fahrzeug abzubremsen. „Bei einer Vollbremsung des schwarzen Seat nach Erkennen des Fußgängers kann man die Mindestgeschwindigkeit zu diesem Zeitpunkt mit 102 km/h beziffern“, so der Gutachter. Die Geschwindigkeit könne auch höher gewesen sein, stelle lediglich die Untergrenze bei normalen Reaktionsvermögen dar. Auf Nachfrage der Kammer erklärte der Sachverständige, dass ein Crash auch bei einer bereits deutlich erhöhten Geschwindigkeit von 75 km/h – 40 sind auf der Fliehtstraße erlaubt – vermeidbar gewesen wäre, da der Wagen damit erst später im Gefahrenbereich des Fußgängers gewesen wäre. Ein Video zeige zudem, dass der Fußgänger auch nicht durch den silbernen Seat verdeckt worden sei, da dieser kurz vor dem Unfall deutlich zurückfalle. Der Prozess wird am 3. Dezember fortgesetzt.

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