Urteil gefallen Sieben Jahre Haft für zwei Viersener

Über Stunden quälten die beiden Männer ihr Opfer, wollten es anschließend töten. Dazu kam es nicht – ihm glückte die Flucht. Jetzt fällte das Landgericht das Urteil.

 Am Landgericht Mönchengladbach fiel am Donnerstag das Urteil: Die beiden Viersener müssen sieben Jahre in Haft.

Am Landgericht Mönchengladbach fiel am Donnerstag das Urteil: Die beiden Viersener müssen sieben Jahre in Haft.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

„Wir haben es hier mit einer besonderen Tatausführung mit beeindruckender Brutalität zu tun: Das Opfer wurde über mehrere Stunden gequält, stand Todesangst aus. So etwas haben wir an dieser Kammer bislang sehr sehr selten erlebt.“ Mit diesen Worten hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Mönchengladbach, Lothar Beckers, am Donnerstag seine ausführliche Urteilsbegründung im Prozess um die Verabredung zu einem Verbrechen, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung beendet. Damit endet ein Prozess gegen drei Männer mit mehreren Anklagevorwürfen.

Zwei Viersener (30 und 34 Jahre alt) sollen im Februar einen Bekannten ausgezogen, gefesselt und über mehrere Stunden misshandelt haben. Während der Taten forderten sie immer wieder Geld von der Familie des Opfers. Um ihre Täterschaft zu verschleiern, sollen sie den Plan gefasst haben, den Mann später zu töten. Dazu kam es nicht: In der Nacht konnte sich das Opfer schließlich befreien und unbemerkt flüchten.

Bei dem Angriff erlitt der Geschädigte mehrere tiefe Schnitt- und Stichverletzungen. Beide Männer wurden wegen der Verabredung zu einem Verbrechen, erpresserischen Menschenraubs sowie gefährlicher Körperverletzung zu langen Haftstrafen verurteilt: Der 30-Jährige zu sieben Jahren und sechs Monaten, der 34-Jährige für sieben Jahre. Beide sollen zudem in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.

Der Staatsanwalt hatte für die beiden Angreifer acht beziehungsweise neun Jahre Haft sowie eine Unterbringung gefordert.

Die Kammer wertete die Aussage des Opfers als „völlig glaubhaft“. Später in der Nacht seien am Tatort diverse Dinge gefunden worden, die zu den Schilderungen passen, zudem seien bei der Flucht des Mannes auf eine benachbarte Terrasse noch die Fesselungen am Hals vorhanden gewesen. Auch die beiden Angeklagten hätten die Aussage des Opfers in weiten Teilen bestätigt.

Als nicht erwiesen sah die Kammer die Vermutung des Geschädigten, der Überfall auf ihn an diesem Abend sei geplant gewesen. „Hier stand das Bestreben, an Geld zu kommen, im Vordergrund“, so Beckers. Laut Aussage des Opfers sollte die bis dahin erfolglose Erpressung der Familie am nächsten Tag fortgesetzt werden. Ohne den Mann, der diese Forderung unterstützte, sei dies nicht möglich gewesen.

Mitangeklagt in diesem Prozess auch ein Mönchengladbacher (43): Er soll gemeinsam mit dem 34-jährigen Viersener zwei weitere Morde geplant haben, die jedoch nicht ausgeführt wurden.

Laut Anklage sollte ein Drogendealer bei einer zum Schein getätigten Bestellung überfallen und getötet werden. Für diese Tat wurden beide Angeklagten freigesprochen, da der Viersener laut WhatsApp-Nachrichten von diesem Überfall Abstand genommen habe. Auch ein Bekannter des 34-jährigen Vierseners sollte um 1000 Euro bestohlen und totgeschlagen werden. Für diese Tat wurde der Gladbacher zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auch bei ihm wurde zudem ein Entzug angeordnet.

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