Urteil am Landgericht Kön Räuberisches Quartett zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Köln/Wermelskirchen · Mit hoher krimineller Energie waren die Täter vorgegangen und hatten ausschließlich Senioren ausgespäht. Bei ihren Raubzügen erbeuteten sie rund 14.000 Euro.

 Ein Richter im Gerichtssaal am Landgericht Köln hält das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Ein Richter im Gerichtssaal am Landgericht Köln hält das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Urteilsverkündung gegen die vier Angeklagten aus Rumänien im Alter von 22 bis 26 Jahren, die sich am Landgericht Köln wegen schweren Bandendiebstahls und Raubs in neun Fällen vor der 14. Großen Strafkammer zu verantworten hatten, verzögerte sich gestern Morgen ein wenig. Als der letzte der insgesamt fünf Rechtsanwälte angekommen war, ging es indes recht schnell.

Der Vorsitzende Richter verkündete ein Urteil, das im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwältin folgte: Die beiden 22 und 23 Jahre alten Frauen und der 22-jährige Mann wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt, da sie zur Tatzeit – die Taten waren unter anderem in Wermelskirchen, Mettmann, Haan und Dormagen zwischen Januar und Mai 2016 begangen worden – noch heranwachsend waren. Die Frauen wurden zu zwei Jahren und sieben Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, ihr Komplize zu drei Jahren und vier Monaten. Der vierte Angeklagte, 25 Jahre alt, wurde nach allgemeinem Strafrecht zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Bei ihren Raubzügen, die das Quartett immer gemeinschaftlich mit unterschiedlichen Aufgaben in willkürlich ausgewählten Städten begangen hätten, seien insgesamt rund 14.000 Euro erbeutet worden. Das sei ein hoher Betrag, schwerer würden in der Bewertung der Delikte jedoch die Folgen für die Opfer wiegen, die ausschließlich im Seniorenalter gewesen seien und teils bis heute damit zu kämpfen hätten. „Sie sind in den Intimbereich der ausgespähten Opfer eingedrungen, auch die hohe Tatfrequenz spricht gegen Sie“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Auch dass das Quartett mit hoher krimineller Energie und Aufwand vorgegangen sei, sei gegen sie verwendet worden. Allerdings habe die Kammer in ihrem Urteil auch einige Faktoren positiv für die Angeklagten bewertet – was sich auch im relativ milden Urteil widerspiegele. „Sie haben schon vor Beginn der Beweisaufnahme alle ein vollständiges Geständnis abgelegt und gleichzeitig glaubhafte Reue gezeigt“, sagte der Richter. Das sei vor allem für einige der Zeugen gut gewesen, da sie so nicht vor Gericht erscheinen mussten. „Sie haben den Menschen dadurch Einiges erspart“, betonte der Richter.

Auch dass die angewendete Gewalt „äußerst niederschwellig“ gewesen sei, spreche für die vier jungen Angeklagten. Auch die Tatsache, dass die Familien der Angeklagten das erbeutete Geld vollständig zurückerstattet hatten, würde zeigen, dass die Angeklagten Verantwortung für ihre Taten übernommen hätten. Außerdem zeichnete der Richter ein Bild der vier Angeklagten, die allesamt aus schwierigen und keineswegs gefestigten Verhältnissen stammten. „Sie haben alle keine Ausbildung, nur eine geringe Schulbildung, sind früh Eltern geworden und lebten bis zur Untersuchungshaft in der finanziellen und sonstigen Abhängigkeit Ihrer Eltern“, sagte der Richter.

Er schloss sich damit der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe an, die sowohl den drei jüngeren Angeklagten als auch dem älteren eine verzögerte Entwicklungsreife attestiert hatte. „Dennoch muss hier am Ende eine Freiheitsstrafe stehen, denn nicht nur der kriminelle Wille ist offensichtlich, sondern es liegt auch eine gewisse Schwere der Schuld vor.“ Allerdings betonte er, dass das Urteil ohne das umfangreiche Geständnis wesentlich härter ausgefallen wäre. Der Haftbefehl gegen die vier jungen Rumänen wurde aufrechterhalten. „Das ist der Tatsache geschuldet, dass nach wie vor Fluchtgefahr besteht. Und das liegt an den unsteten Lebensverhältnissen, da die Familien der Angeklagten größtenteils nicht wohnortgebunden und teilweise auch im Ausland leben“, sagte der Vorsitzende Richter.

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