Windräder Verfassungsbeschwerde: Verhandlung verzögert sich

Tönisvorst · Einen aktuellen Sachstand zu der Verfassungsbeschwerde der Stadt Tönisvorst gegen das Land NRW in Sachen Windkraftanlagen in Vorst hat am Donnerstag Bürgermeister Thomas Goßen im Rat gegeben. So habe das Land um eine Aufschiebung – konkret: Schriftsatzverlängerung – bis zum 15. September gebeten.

 Zwei solcher Windräder sollen in Vorst errichtet werden.

Zwei solcher Windräder sollen in Vorst errichtet werden.

Foto: SL Windenergie

Das Land möchte sich anwaltlich unterstützen lassen – wofür ein Kabinettsbeschluss nötig ist.

Worum geht es bei der Verfassungsbeschwerde? In Sachen Windkraft sieht die Stadt Tönisvorst ihre in der Verfassung verankerte Planungshoheit verletzt, weil der Regionalplan gegen das Votum der Stadt eine Fläche für die Windkraft ausgewiesen hat – erkennbar gegen die städtische Stellungnahme. Dementsprechend auch hatte die Stadt juristisch keine andere Möglichkeit gesehen, dem Kreis Viersen als Genehmigungsbehörde das planerische Einvernehmen zu einem Antrag für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen zu geben. So gelte der Grundsatz: „Landesrecht bricht Kommunalrecht“. Anders als der städtische Flächennutzungsplan – der eine Fläche für Windkraftanlagen in Unterweiden ausweist –, erlaubt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf zusätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen in Vorst an der Grenze zu Süchteln. Was für die Stadt langfristig hieße, diese Fläche in ihren eigenen Flächennutzungsplan übernehmen zu müssen. Bei der Aufstellung des Regionalplanes hatte die Stadt sich gegen diese Ausweisung im Regionalplan gewehrt – ihre mehrfach vorgetragenen Bedenken wurden aber nicht berücksichtigt.

Um ihre Verfassungsbeschwerde zu unterstützen, hat die Stadt gemäß Ratsbeschluss vom 21. März zugleich eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung eingereicht, um – zum Beispiel – Eigentumsrechte – geltend zu machen. Zum Hintergrund: Wo Windkraftanlagen in NRW errichtet werden dürfen, ist abhängig vom Landesentwicklungsplan (LEP), den daraus abgeleiteten Regionalplänen – und den daraus entwickelten Flächennutzungsplänen der Kommunen.

(RP)
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