Attacke in Solingen Opfer war blutüberströmt - Urteil gesprochen

Solingen/Wuppertal · Ein Solinger hat seine ehemalige Lebensgefährtin vor dem Solinger Theater und Konzerthaus attackiert und blutig geschlagen. Nun ist er verurteilt worden.

Immer wieder hatte es Streit gegeben. Vor allem wegen der fünf Kinder, die beide mit in die Beziehung gebracht hatten, war ein Paar aus Solingen aneinander geraten. Im Februar 2021 war die Lage eskaliert, nachdem sich die Frau bereits Monate zuvor getrennt hatte. Gewohnt habe man dennoch zusammen, ihr Partner habe nach dem Ende der Beziehung angefangen zu trinken. Am Tattag war er unvermittelt auf sie losgegangen, als sie in der Nähe des Theater und Konzerthauses auf einem Stein saß. Geredet habe man nicht mehr, ihr Ex-Partner habe sofort zugeschlagen. Ob er sie auch mit einem Stein auf den Kopf geschlagen hat? Daran könne sie sich nicht erinnern. Der 43-Jährige soll sie an den Haaren gezogen, ins Gesicht geschlagen und geschubst haben. All das habe sich vor einem Hotel abgespielt.

In der Anklageschrift ist zu lesen, dass das Opfer blutüberströmt in ein Krankenhaus gebracht worden war. Dort musste eine Platzwunde am Kopf mit mehreren Stichen genäht werden. Als der Frau nun vor Gericht erneut ein Foto ihrer Verletzungen gezeigt wurde, brach sie in Tränen aus. Die Verhandlung musste kurzzeitig unterbrochen werden. Danach stellte sie vor Gericht klar, dass man seit längerem auch räumlich getrennt sei und sie keinen Kontakt mehr zum Angeklagten habe. Das war nach der Tat nicht so: Da hatte die Frau ihren Partner noch vom Krankenhaus aus angerufen und darum gebeten, dass er sie abholen möge. Das habe der 43-jährige getan und auch danach habe er sich in der Wohnung um sie gekümmert. Zwei Wochen hätten sie dann noch zusammen gewohnt, dann sei endgültig Schluss gewesen. Ihr Ex-Partner habe sich damals und auch vor der Tat unbedingt mit ihr versöhnen wollen. Das habe sie mehrfach abgelehnt, offenbar habe er ihre Zurückweisung nicht ertragen.

Nach der Tat war der Angeklagte von Zeugen überwältigt worden. Ausgesagt hatten auch zwei Polizisten, die privat im Auto auf der Teschestraße fuhren, als ihnen von weitem die blutüberströmte Frau ins Auge gefallen war. Anfangs hätten sie noch gedacht, dass es sich in Nachbarschaft des Theaters um eine Folkloreaufführung hätte handeln können. Erst nach genauem Hinsehen sei ihnen die Notlage der Frau bewusst geworden. Die Beamten hatten sofort angehalten, um dem Opfer zu Hilfe zu eilen. Ein Zeuge hatte den Mann verfolgt und in der Nähe des Tatortes überwältigt.

Nun das Urteil wegen Körperverletzung: Sechs Monate Haft, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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