Solinger vor Gericht Eine Anklageschrift mit 22 Taten

Solingen · Raub, Bedrohung und Körperverletzung: Das wirft die Staatsanwaltschaft einem 42-jährigen aus Solingen vor. Der Angeklagte sieht die Sache anders: Er selbst sei es gewesen, der bedroht und beleidigt worden sei.

 Der Prozess wird fortgesetzt, dem Angeklagten droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Der Prozess wird fortgesetzt, dem Angeklagten droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Foto: dpa/Arne Dedert

Möglicherweise ist eine bei ihm festgestellte Schizophrenie die Erklärung dafür, dass die eigene Schilderung der Geschehnisse abwich von dem, was ihm in der Anklageschrift vorgeworfen wurde.

Dazu gehörte auch eine Auseinandersetzung in der Caritas-Notschlafstelle, inmitten derer der Mann auf einen dort Angestellten mit einem Messer zugelaufen sein soll mit den Worten: „Ich steche Dich ab.“ Das wollte der Angeklagte so nicht stehen lassen: Er selbst sei es gewesen, der von dem Mitarbeiter mit einem Schlagstock bedroht worden sei. Die Beleidigung einer Tante mit unflätigen Ausdrücken räumte er zwar ein, aber auch hier sei es so gewesen, dass die Frau ihn zuvor „niedergemacht“ habe. „Sie maßregelt mich und spielt meine Mutter gegen mich aus“, spricht der 42-Jährige über komplizierte familiäre Verhältnisse. Die Tante sei es auch gewesen, die ihn zu einer AfD-Veranstaltung mitgenommen habe. Daraufhin habe er Probleme mit seinen Freunden bekommen, die hätten ihn fortan gemieden. Noch bei seiner Mutter lebend, habe die ihn rausgeworfen. Deshalb sei er obdachlos gewesen und in der Notschlafstelle gestrandet, zwischenzeitlich sei er auch in der Psychiatrie drei Monat in einem Bett festgebunden worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zudem vorgeworfen, den Inhaber eines Juweliergeschäftes beleidigt und mit Schlägen bedroht zu haben. Zuvor habe es Streit wegen der Maskenpflicht gegeben. Einen Bekannten des Juweliers soll der Solinger in dem Geschäft mit einem Stoffbeutel angegriffen haben, in dem sich zehn Uhren und ein Ohrring befunden hätten. Dem Inhaber hatte er indessen angekündigt, ein Messer holen zu wollen. Zu diesem Zweck soll der 42-Jährige in einen nahegelegenen Imbiss gegangen sein, um ein Messer zu verlangen. Das aber sei ihm dort verweigert worden. 

In den Clemens-Galerien war er mit dem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes aneinandergeraten. Er soll den Mann mit einer Flasche bedroht und ihm Schläge angedroht haben. Nachdem der sich entfernt habe, soll der Angeklagte ihm hinterhergelaufen sein, um die Flasche nach ihm zu werfen. Auch hier schilderte der Solinger die Lage anders: Er selbst sei von dem Sicherheitsbeamten beleidigt worden. Die Anklageschrift listet 22 Taten auf. Der 42-Jährige räumte seine Drogenabhängigkeit ein. Der Prozess wird fortgesetzt, dem Angeklagten droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

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