Prozess vor dem Landgericht Polizist wehrt sich gegen Bewährungsstrafe

Solingen · Der Beamte nach Auseinandersetzung mit einem Randalierer verurteilt worden. Nun läuft die Berufung.

Ob es um Notärzte, Feuerwehrleute oder auch, wie in diesem Fall, um Polizisten geht – ihre Aufgabe wird mittlerweile oft behindert, bekämpft und sogar angeklagt. Bei Notfällen stören nicht nur Gaffer. Immer häufiger sind es die Betroffenen selbst oder deren Verwandte und Nachbarn, die aggressiv zum Angriff auf die Hilfskräfte übergehen. Hört man nun die Aussage eines Polizisten, der in Solingen in einen Streit mit einem volltrunkenen Randalierer verwickelt wurde und von diesem wegen Körperverletzung im Amt verklagt wurde, hat man automatisch diese Bilder vor Augen.

Der 38-jährige Polizeibeamte, der derzeit in einer Berufungsverhandlung am Landgericht Wuppertal gegen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung angeht, hat schon einen langen Weg durch die Instanzen hinter sich. Im November 2012 patrouillierte er mit einer Zivilstreife nachts in Wald zur Abwehr von Brandstiftungen, die die Menschen im Stadtteil damals beunruhigten.

Auf der Wache angekommen, wurde er in einer Pause von Beamten der Wache zur Hilfe gerufen. Es ging um eine Blutprobe bei einem Randalierer. Der beließ es nicht nur bei Drohungen und Beschimpfungen, es gab bereits Schrammen und eine zerrissene Uniform. War die Blutprobe noch mit einem Polizeigriff zu regeln, ging es nach der Entlassung draußen weiter – was auch die Bilder der Überwachungskamera zeigten.

Ein Tritt gegen die Wände, das Herunterschubsen seines herbeigeeilten Vaters von der Eingangstreppe und ständige Beschimpfungen der Beamten bis hin zu Poltergeräuschen auf dem Parkplatz ließen die Leitung der Wache vorsichtig werden. Besser Ausnüchterung in der Zelle als unkontrollierten ‚Mord und Totschlag’, wie die Leiterin der Wache entschied. Daher der Auftrag an den angeklagten Polizeibeamten in Zivil, den ADHS-Patienten, der seine Medikamente abgesetzt hatte, in die Wache zurückzubringen.

Das gelang mit dem Kollegen, aber erst nach einem Handgemenge mit dem sich heftig Wehrenden. Erst musste der auf den Boden geworfen und gefesselt werden, dabei soll den Randalierer ein Schlag gegen den Kopf getroffen haben.

Es gab Anzeigen von beiden Seiten und eine juristische Hängepartie durch die Instanzen. Die Verurteilung des Polizisten durch das Amtsgericht ließ diesen an der Gerechtigkeit zweifeln, ihm fehlte die Loyalität der Kollegen. Die hatten sich bereits bei der Vorgeschichte, die den Randalierer auf die Wache brachte, auf fehlendes Erinnerungsvermögen berufen. Der Angeklagte war infolgedessen in Depressionen verfallen, ist nur eingeschränkt verhandlungsfähig und auf Dauer krankgeschrieben. Den Polizeidienst will er verlassen. Am Freitag ist der Randalierer in den Zeugenstand geladen.

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