Solingen Lebenshilfe streitet weiter

Solingen · Die Klärung der Frage, ob die Lebenshilfe Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb ist oder aber nicht – ob der wirtschaftliche oder aber der caritative Zweck überwiegt – zieht sich in die Länge. Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf teilte gestern mit, am 29. August, 13 Uhr, die mündliche Verhandlung fortzusetzen und weitere Zeugen zu hören. Ein für die vergangene Woche anberaumter Verkündungstermin war bereits aufgehoben worden. Die Beteiligten (Betriebsrat und Geschäftsführung der Lebenshilfe) streiten darüber, ob bei der Lebenshilfe ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn das Unternehmen ein Tendenzbetrieb ist, der überwiegend caritative Zwecke verfolgt.

Die Klärung der Frage, ob die Lebenshilfe Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb ist oder aber nicht — ob der wirtschaftliche oder aber der caritative Zweck überwiegt — zieht sich in die Länge. Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf teilte gestern mit, am 29. August, 13 Uhr, die mündliche Verhandlung fortzusetzen und weitere Zeugen zu hören. Ein für die vergangene Woche anberaumter Verkündungstermin war bereits aufgehoben worden. Die Beteiligten (Betriebsrat und Geschäftsführung der Lebenshilfe) streiten darüber, ob bei der Lebenshilfe ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn das Unternehmen ein Tendenzbetrieb ist, der überwiegend caritative Zwecke verfolgt.

Im vergangenen Jahr hatte das Solinger Arbeitsgericht nach mehreren Verhandlungen entschieden, die Lebenshilfe und die Werkstatt für Behinderte seien kein Tendenzbetrieb. Von daher wäre ein vom Betriebsrat geforderter Wirtschaftsausschuss zulässig. Überwiegt dagegen der caritative Zweck, wäre er nicht zulässig. Das ist die Position der Geschäftsführung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort