Solingen Lebenshilfe-Streit: Gericht regt Lösung an

Solingen · Der Streit zwischen Lebenshilfe und Lebenshilfe-Betriebsrat geht in die nächste Runde. Auch gestern gab es keine Einigung, ob die Werkstadt für Behinderte dem Betriebsrat Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gewähren muss. Dies wäre der Fall, wenn die Lebenshilfe ein Wirtschaftsunternehmen ist und kein Tendenzbetrieb, der hauptsächlich karitative Aufgaben erfüllt. Der Streit darüber schwelt sei Jahren.

 Lebenshilfe-Geschäftsführer Andreas Engeln.

Lebenshilfe-Geschäftsführer Andreas Engeln.

Foto: Tinter, Anja

Noch kein Urteil gefällt

Beim Kammertermin vor dem Solinger Arbeitsgericht wurde keine Entscheidung verkündet. Obwohl Richterin Alexandra Rüter gleich zu Beginn ihre Einschätzung umriss, nach der sie nicht dazu neigt, die Lebenshilfe als Tendenzbetrieb einzuschätzen, waren die streitenden Parteien nicht zu einem Vergleich bereit.

Auch den Vorschlag, dem Betriebsrat den von ihm geforderten Wirtschaftsrat zu gewähren, wollte Geschäftsführer Andreas Engeln nicht ohne Rücksprache mit seinen Vorstandskollegen zusichern. Über den Wirtschaftsrat könnte Einblick in wirtschaftliche Zahlen, ohne formalen Gerichtsbeschluss genommen werden. Beim Arbeitsgericht wurde den Parteien gestern letztlich ein neuer Vergleichsvorschlag unterbreitet. Bis 14. Oktober haben Geschäftsführung und Betriebsrat nun Zeit für eine Einigung, andernfalls wird danach eine Gerichtsentscheidung verkündet. Diese könnte bundesweit von Bedeutung sein, denn in allen Lebenshilfe-Werkstätten haben sich die Arbeitsbedingungen verändert. Betriebsratsvorsitzender Harald Bramstedt ist sicher: "Lebenshilfe-Einrichtungen sind heute nicht mehr die beschützenden Werkstätten, als die sie vor 30 Jahren gegründet wurden". Termin und Leistungsdruck hätten auch sie erreicht, die Betreuer müssen oft genug in der Produktion mitarbeiten, wenn ein eiliger Auftrag zu erledigen sei, sagt Bramstedt. Dass die Lebenshilfe-Werkstatt keineswegs mit einem normalen Betrieb zu vergleichen sei, befindet Andreas Engeln: "Nur 0,1 Prozent der Behinderten schaffen den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt."

(RP)
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