Prozess am Landgericht Gericht rät zur stationären Therapie

Solingen / Wuppertal · Nach einem Vorfall im Rahmen des Phunk Departement-Open Airs war ein Solinger wegen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss am Amtsgericht zu sieben Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt folgte die Berufungsverhandlung.

   Ein Musik-Festival im Walder Stadtpark im Juli vorigen Jahres. Nichts wie hin für den heute 38jährigen Solinger – Vorfreude durch „Vorglühen“ inklusive. Mit 0,7 Promille im Blut wurde er am Fußgängerüberweg Friedrich-Ebert-Straße mit rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Sprüchen laut. Von einem Passanten mit Zivilcourage wurde er daraufhin als „Nazi“ bezeichnet.

Für den jetzt am Landgericht angeklagten Solinger war das ein Grund, diesem Mann nachzustellen und durch Faustschläge schwere Kopfverletzungen zuzufügen. Diese sind zum Teil noch heute in Behandlung. Das Amtsgericht hatte ihn deshalb wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Es war schließlich nicht das erste Mal, dass der Mann wegen solcher Ausfälle vor Gericht stand. So war er erst drei Monate vorher vom Amtsgericht Düsseldorf trotz Arbeitslosigkeit zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden – einer Bewährungsstrafe. Diese war bei weitem noch nicht abgelaufen. In der Berufung beim Landgericht Wuppertal hoffte er nun trotzdem auf eine erneute Bewährung, um der Haft zu entgehen.

Die Bewährungshelferin machte ihm keine Hoffung: Nach dem Düsseldorfer Urteil habe der Solinger die ersten Gesprächstermine unentschuldigt verstreichen lassen, sein ungebremster Hang zu Alkohol und diversen anderen Drogen sei bekannt und habe ihn schon oft in Probleme gebracht. Zu einem konsequenten Entzug fehle ihm die Überzeugung. Halbherzig habe er den Konsum erst nach dem zweiten, dem Hafturteil heruntergefahren.

Auch das Gericht war kritisch: Für einen Bewährungsbrecher sei eine erneute Bewährung schon von der Papierform her nicht zu erwarten. Zwar legte der Solinger aktuell negative Drogenscreenings vor, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden gemäß dem Urteil aus Düsseldorf seien auch abgeleistet. Mit dem Opfer habe er sich ausgesprochen. Nicht ausreichend: Die Bewährungshelferin sah zwar leicht aufsteigende Tendenzen, aber noch keinen Raum für eine positive Prognose. Eine stationäre Therapie könne zum Erfolg führen, aber dazu wird es vorerst nicht kommen. Denn das Gericht machte keinen Hehl aus seiner Einschätzung – in der Haft könne er mit seinen zwei Ausbildungen als von Beginn an abstinenter Freigänger am besten aufgehoben sein.

Das war deutlich – der Solinger zog auf Rat seines Anwalts die aussichtslose Berufung zurück und wartet jetzt auf den Haftantritt.

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