Solingen Klage eines Salafisten gegen Passentziehung abgewiesen

Solingen · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines mutmaßlichen Salafisten gegen die Entziehung seines Passes zurückgewiesen. Der 23-jährige Kläger aus Solingen gefährde erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland, da zu befürchten sei, dass er zur Unterstützung des militanten "Jihad" ("Heiliger Krieg") nach Syrien ausreisen wolle, urteilte der 19. Senat des OVG in Münster. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Damit bestätigten die Richter die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Die Stadt Solingen hatte dem Mann am 19. Dezember 2013 den Reisepass entzogen und den Geltungsbereich seines Personalausweises auf das Bundesgebiet beschränkt. Vorausgegangen war ein Ausreiseversuch des Klägers, der am 4. Dezember 2013 daran gehindert wurde, mit zwei Begleitern, die die Behörden ebenfalls dem salafistischen Spektrum zuordnen, einen Flug nach Istanbul anzutreten. Solingen als beklagte Partei habe laut Gericht angenommen, dass der Mann erhebliche Belange der Bundesrepublik gefährde, nämlich deren auswärtige Beziehungen. Sie habe ihre Einschätzung, er wolle zur Beteiligung am bewaffneten "Jihad" in Syrien ausreisen, auf eine Reihe von Umständen gestützt. So befand sich der 23-Jährige bei salafistischen Ausschreitungen in Solingen am 1. Mai 2012 am Veranstaltungsort und war nach Erkenntnissen der Polizei wie sein älterer Bruder regelmäßiger Besucher des inzwischen verbotenen Moscheevereins "Millatu Ibrahim" an der Konrad-Adenauer-Straße, hieß es.

In der Folge beteiligte sich der Kläger laut Gericht an sogenannten Koraninformationsständen und trat als Begleiter des islamistischen Predigers Hassan Keskin sowie im Zusammenhang mit der Vereinigung "Tauhid Deutschland" in Erscheinung, die das Bundesinnenministerium im März verboten hat.

(kna)
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