Solingen Geschäftliche Besprechung endet mit Prellungen

Solingen · Es wurde gleich lauter, als der Vorsitzende Richter am Wuppertaler Landgericht die Personalien des Angeklagten aufnehmen wollte. Denn zu dessen bürgerlichen Namen kannte der Richter von dem 58-jährigen Sänger aus Euskirchen auch noch die Ergänzung 'Baron von'. Diesen Titel benutzte dieser gerne bei diversen öffentlichen und kulturellen Gelegenheiten. Die Frage nach der Herkunft des Titels wurde mit 'nicht gekauft' abgeschmettert.

Um Geld ging's in dem Verfahren trotzdem. Auf den ersten Blick mögen die 400 Euro nicht allzu viel erscheinen. Aber da sie zusammen mit räuberischer Erpressung und Gewaltanwendung einhergingen, war das dem Amtsgericht Solingen eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung und eine heftige Geldstrafe wert. Das wollte der Künstler so nicht stehen lassen und ging in Berufung.

In einem Spielcasino in Amsterdam hatte der Angeklagte die Nebenklägerin und Zeugin aus Solingen getroffen, mit der er über die Finanzierung einer Tournee verhandeln wollte. Die wiederum sollte ihn unter anderem auch nach Dubai führen. Ähnliche Verhandlungen, so die Anklage, hatte er bereits mit mehreren Damen - sogar in Amerika - geführt. Wobei er das geschäftliche Einwerben von Geldern mit engen persönlichen Kontakten zu verbinden verstand. Zumindest, solange die Damen nichts voneinander wussten.

Eine geschäftliche Besprechung in der Wohnung der Solingerin lief dann scheinbar ganz anders als geplant, als die Frau die Forderung des Mannes nach Fahrgeld in Höhe der erwähnten 400 Euro nicht erfüllen wollte. Hatte sie etwa kein Geld? Es kam zum Streit. Ein Nachbar, der zufällig vor den Fenstern seinen Briefkasten leerte, hörte "Wo ist das Geld? Ich mach Dich fertig!", sah aber noch nichts Gewalttätiges. Aus der lautstarken Diskussion des "Barons" mit seinem Opfer wurde wohl ein Gerangel, dann gab es Schläge. Die Frau wurde an den Haaren durch die Wohnung geschleift und zu Boden geworfen. Irgendwann gelang ihr der Griff nach einer Flasche Bier, mit der sie sich wehrte. Das Klinikum stellte beim Opfer später Prellungen und Abschürfungen fest.

Der Berufungsrichter zog nun wiederum Akten diverser Vorverfahren hinzu, in denen er beim Musiker ein gemeinsames Tatmuster festzustellen glaubte. Man wird im Verfahrensverlauf also womöglich noch einige Strophen mehr von diesem garstigen Lied hören.

(magu/MS)
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