Prozess in Düsseldorf Krefelder Amtsrichterin vom Landgericht verurteilt

Krefeld · Eine Amtsrichterin ist am Mittwoch in Düsseldorf wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. Das Landgericht bestätigte damit zwei frühere Verurteilungen der Juristin.

 Die angeklagte Richterin (r.) mit ihrer Anwältin Anke Zimmermann.

Die angeklagte Richterin (r.) mit ihrer Anwältin Anke Zimmermann.

Foto: Wulf Kannegießer

Im vierten Prozess um einen Betrugsvorwurf gegen eine Amtsrichterin aus Krefeld hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch eine Strafe von 2400 Euro gegen die 38-Jährige verhängt. Die Volljuristin im Staatsdienst hatte eingeräumt, rund ein Jahr lang zu Unrecht einen Familienzuschlag für zwei Kinder ihres Mannes kassiert zu haben.

Sie hatte damals den gemeinsamen Haushalt bereits verlassen und war nach Düsseldorf umgezogen, die Kinder samt Vater lebten nicht mehr bei ihr. Dadurch soll dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ein Gesamtschaden von knapp 2800 Euro entstanden sein. Eine Geldstrafe gegen die Richterin von zunächst 5000 Euro war in der Berufung auf 2400 Euro reduziert worden, doch eine Revision der Volljuristin dagegen hatte Erfolg.

Das Oberlandesgericht (OLG) verwies den Fall zur Neubehandlung zurück ans Landgericht. Dort gab sich die Richterin als Angeklagte jetzt erstmals geständig. Es sei, so ihre Anwältin, von der angeklagten Richterin „ganz klar ein Fehler“ gewesen, „dass sie sich nicht noch einmal beim LBV gemeldet hat.“

Tatsächlich hatte die Angeklagte das Landesamt schriftlich von ihrem damaligen Auszug bei der Familie informiert – und auch darüber, dass die Kinder ihres Mannes fortan nicht mehr bei ihr lebten. Tatsächlich aber wurde ihr in den kommenden Monaten trotzdem der Kinderzuschlag weiter ausbezahlt. Das soll die Richterin auch gemerkt – und das Geld trotz ihrer besonderen Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn schweigend eingestrichen haben.

Der Schaden wurde dem LBV inzwischen in voller Höhe ersetzt. Doch das Betrugsverfahren gegen die Richterin nun wegen „Geringfügigkeit“ gegen eine hohe Geldauflage einzustellen, lehnte die Staatsanwältin wegen der „besonderen Bedeutung der Sache“ am Mittwoch ab. Das Landgericht sprach die Richterin also erneut schuldig, setzte die Strafe erneut auf 2400 Euro fest, entsprechend 50 Tagessätzen zu je 48 Euro.

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