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Richterspruch: Forderungen zum Kanalanschluss verjährt Bürger müssen kein Geld zahlen

Die lange Auseinandersetzung um Kanalanschlussbeiträge zwischen der Gemeinde Jüchen und vielen Bürgern wurde am Mittwoch vor dem Richtertisch beendet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied bei sieben Klagen aus Hochneukirch zu Gunsten der Kläger. Die Gemeinde hatte 1996 bei rund 6.200 Haushalten für alte Anschlüsse Nachweise über Zahlungen verlangt. Fehlten die Belege, wurden Summen zwischen 1.000 und 20.000 Mark fällig. Jetzt knallten - wie bei Gerd Bleckmann - die Sektkorken, während die Gemeinde über eine Berufung nachdenkt.

Zur Erinnerung: In der Weihnachtszeit 1996 erhielten rund 6.200 Haushalte in Jüchen, meist in Hochneukirch, Post von der Gemeinde. Die unerfreuliche Nachricht: ausstehende Kanalanschluss-Beiträge seien noch nicht gezahlt worden. Zwischen 1.000 und 20.000 Mark wurden verlangt, wenn nicht die Belege über Zahlungen vorhanden waren. Während 6.100 Bürger zahlten, zogen über 100 vor den Kadi. Zunächst erhielt die Gemeinde Recht. Auch nach vielen Jahren, so die damalige Argumentation, könnten noch Anschluss-Beiträge erhoben werden.

Daraufhin wurden viele Vergleiche geschlossen. Die Gemeinde übernahm Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, die Kläger zahlten den Betrag. Bereits im vergangenen August zeichnete sich eine Änderung der rechtlichen Situation ab. Die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Richter aus Münster waren in einem ähnlich gelagerten Fall wie in Jüchen zu einem anderen Ergebnis gekommen. Danach mussten Bürger in Hagen und Lichtenau Beträge für Kanäle, die vor Jahren verlegt wurden, nicht mehr bezahlen. Die Möglichkeit einer solche Foderung sei verjährt.

Damit wurde auch die Argumentation der Gemeinde erschüttert: Sie hatte es als entscheidend angesehen, wann eine gültige Satzung in Kraft gesetzt wird. Anders die Argumentation der Richter: Sie sahen den Zeitpunkt, an dem die Ratgsmitglieder bechlossen hätten, eine Kanalanschlußgebühr zu erheben, als entscheidend an, auch dann, wenn keine Satzung oder die Festlegung eines konkreten Betrags entschieden worden sei. So beginne die Verjährungsfrist bereits mit dem Datum des Ratsbeschlusses, auch wenn eine Satzung erst Jahrzehnte später entworfen wird.

"Das große Problem bestand für die Kläger im Nachweis über die geleisteten Zahlungen", weiß Rechtsanwalt Dr..Berthold Holz zu berichten. Mancher Dachboden sei dabei durchsucht worden. Letztendlich hätte sich der Durchhaltewillen der Kläger bezahlt gemacht. Doch für diejenigen, die breits gezahlt haben, sieht der Anwalt nur wenig Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Anni Bayer-Lenzen und Gerd Bleckmann aus Hochneukirch, die 5.100 Mark und 7.000 Mark zahlen sollten, freuten sich über den Richterspruch.

"Wir haben erstmal eine Flasche Sekt aufgemacht", so Bleckmann. Bei der Gemeinde Jüchen wird jetzt hinter verschlossenen Türen beraten. Thomas Janta, Erster Beigeordneter, meinte auf Anfrage der NGZ: "Wir werden über einen Antrag auf Zulassung der Berufung beraten". Dieser muss vier Wochen nach der Urteilszustellung gestellt werden. Es sei schwierig, die rechtlich bestandskräftigen Bescheide zurückzuzahlen. Hier müsse eine politische Enscheidung fallen.

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