Alleinerziehende aus dem Rhein-Kreis Neuss berichtet Wie das Jugendamt Alleinerziehende unterstützt

Rhein-Kreis · Das Kreisjugendamt hilft auch bei der Feststellung von Vaterschaften und der Durchsetzung von Unterhaltszahlungen. Eine Alleinerziehende berichtet.

Wer alleinerziehend ist, muss noch lange nicht alleine erziehen. Denn das Kreisjugendamt steht mit Rat und Tat zu Seite – und übernahm im vergangenen Jahr in 545 Fällen eine so genannte Beistandschaft. „Die Tendenz ist steigend, denn es gibt immer mehr Scheidungen und komplexere Probleme“, erklärt Ulrike Schmitz-Doering, die im Kreisjugendamt das Team der rechtlichen Vertretung Minderjähriger leitet. Reicht eine „normale“ Beratung, durch die Betroffenen sich selbst helfen können, nicht mehr aus, greift die Beistandschaft: Beauftragt vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, macht sich das Jugendamt quasi zum „Anwalt“ des Kindes und vertritt seine Interessen. Zwei Themen stehen im Fokus: das Feststellen der Vaterschaft und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Die Beistandschaft habe immer einen Ausgleich und Konsens der Parteien zum Wohle des Kindes als Ziel, so Ulrike Schmitz-Doering: „Es fällt immer eine Entscheidung pro Kind!“ Das erfordere Fingerspitzengefühl, Empathie und ständige Weiterbildung. Gute Erfahrungen mit dieser Form der Erziehungshilfe hat Petra S. (Name geändert) gemacht. Die alleinerziehende Mutter von vier Kindern im Alter von elf bis 17 Jahren nahm die Beistandschaft zwei Mal in Anspruch.

„Der Vater meines ersten Kindes war Alkoholiker – ich habe mich noch während der Schwangerschaft von ihm getrennt und wollte ihn einfach verschweigen. Nach der Geburt war ich betriebsblind“, erinnert sie sich. Das Jugendamt machte ihr klar, dass jedes Kind ein Recht auf seinen Vater hat. Daraufhin nannte sie seinen Namen, das Jugendamt übernahm die Beistandschaft und nachdem auch der Vater beraten worden war, stimmten die Eltern der Feststellung der Vaterschaft durch einen Speicheltest zu. Der Mann erkannte die Vaterschaft an und zahlte Unterhalt – 13 Jahre später war er trocken und hat seitdem guten Kontakt zu seinem Kind.

Inzwischen hatte Petra S. geheiratet und drei weitere Kinder mit ihrem Ehemann bekommen – vor drei Jahren scheiterte diese Ehe. Die Unterhaltsfrage war völlig ungeklärt – Petra S. erinnerte sich an die gute Beratung und Vertrauensbasis, die mit der ersten Beistandschaft entstanden war, und bat das Jugendamt erneut um Hilfe. Auch dort griff die Beistandschaft und vermittelte zwischen den ehemaligen Ehepartnern in einem fast zweijährigen Prozess, der nun abgeschlossen ist.

„Es gibt zum Beispiel direkt einen Unterhaltsvorzuschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr“, sagt Ulrike Schmitz-Doering. „Männer müssen wissen, dass es Hilfe gibt, auch wenn sie nicht zahlen können“, meint Petra S. Sie empfand den Einsatz des Jugendamtes als „totale Erleichterung“ und habe so auch Zeit für ihre Kinder gewonnen, denn diese sind fast durchgehend bei ihr. Der Kontakt zum Vater ist nur sporadisch. 

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