Beschädigungen Drei Monate Fahrverbot für Ratinger

Zwischenfall mit Ratinger · Nach Unfallflucht: Geldstrafe für 48-jährigen Lkw-Fahrer, Fahrverbot wurde in der Berufung reduziert.

 Immer wieder kommt es zu Unfallfluchten, die Polizei muss dann ermitteln.

Immer wieder kommt es zu Unfallfluchten, die Polizei muss dann ermitteln.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Asphalt von Baustelle zu Baustelle bringen: Das war der Job des Angeklagten, als es auf der Autobahn 535 in Höhe Wülfrath zu einem Zwischenfall kam. Erst soll es auf die Scheibe eines dahinter fahrenden Pkw gerieselt haben. Dann knallte etwas auf die Windschutzscheibe. Der Fahrer überholte den Lkw und setzte sich davor, um dem Fahrer zu signalisieren, dass er anhalten solle. Der Angeklagte, ein 48-Jähriger aus Ratingen, tat genau das.

Der gebürtige Mazedonier folgte dem Pkw-Fahrer auf den Seitenstreifen, dort soll man eine Viertelstunde mit der Bestandsaufnahme beschäftigt gewesen sein. Die Klärung des zuvor Geschehenen gestaltete sich problematisch, vor allem auch wegen der Sprachbarrieren. Der seit sechs Jahren in Deutschland lebende Mazedonier spricht kein Deutsch, auch vor Gericht wurde ihm ein Dolmetscher zur Seite gestellt.

Dass der Pkw-Fahrer, der einen Schaden an der Windschutzscheibe und der Karosserie seines Fahrzeuges festgestellt hatte, gerne die Personalien des Unfallverursachers in Erfahrung gebracht hätte – genau dies will der nicht verstanden haben. Im Gegenteil: Dessen Geste mit den Händen hatte der Mann als Aufforderung verstanden, sich wieder in seinen Lkw zu setzen und den Unfallort zu verlassen. Bis dahin hatte der Geschädigte, ein Oberamtsanwalt, bereits Fotos gemacht. Der Schaden und auch der Angeklagte waren abgelichtet.

Der Angeklagte soll bei all dem daneben gestanden und mit den Schultern gezuckt haben. Ihm seien die Abläufe nach einem Unfallgeschehen nicht bekannt gewesen, so sein Anwalt. Die Reparaturkosten am Pkw von knapp 2.000 Euro habe sein Mandant mittlerweile aus eigener Tasche bezahlt. Zuvor habe sich die Versicherung geweigert, für den Schaden aufzukommen. Die Begründung: Es hätte sich theoretisch auch um einen vom Boden aufgewirbelten Stein handeln können, der an der Kante der Windschutzscheibe eingeschlagen sei. Es habe bereits etliche solcher Fälle gegeben, bei denen sich der Versicherer generell nicht in der Pflicht sehe. Ein Gegenbeweis konnte naturgemäß nicht erbracht werden.

Was am Ende blieb, war die Unfallflucht. Der Angeklagte hätte nicht wegfahren dürfen, ohne zuvor seine Personalien mitzuteilen. Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Viel schwerer wogen jedoch die sechs Monate Fahrverbot, sie hätten den sofortigen Jobverlust zur Folge gehabt.

Zumindest in dieser Hinsicht war die Berufung vor dem Landgericht nun erfolgreich: Die Kammer setzte das Fahrverbot auf drei Monate herab, die Geldstrafe wird der Mann  bezahlen müssen.

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