Ratingen Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

Ratingen · Die Volksolidarität und der Verein Paten Indischer Kinder haben einen Antrag gestellt – mit Erfolg. Nun reagiert die Verwaltung.

 Die Stadt will vermeiden, dass Grabsteine, die in Kinderarbeit entstanden sind, auf Friedhöfen stehen. Dazu soll es eine Regelung in der entsprechenden Satzung geben.

Die Stadt will vermeiden, dass Grabsteine, die in Kinderarbeit entstanden sind, auf Friedhöfen stehen. Dazu soll es eine Regelung in der entsprechenden Satzung geben.

Foto: Blazy, Achim (abz)

(jün/kle) Das Thema geht alle an: Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni 2018 stellten die Volkssolidarität Ratingen e.V. und der Verein Paten Indischer Kinder e.V. einen gemeinsamen Antrag an Bürgermeister Pesch, die Friedhofssatzung der Stadt Ratingen dahingehend zu ändern, dass auf allen von ihr betriebenen Friedhöfen Grabsteine aus Kinderarbeit verboten werden sollen.

Laut  NRW-Landesbestattungsgesetz gilt gemäß § 4a bereits seit 2015, dass keine Grabsteine aus Kinderarbeit aufgestellt werden dürften. Da es aber weder die im Gesetz angeführte Liste kritischer Herkunftsstaaten, bei denen man von Kinderarbeit in der Steinproduktion ausgehen müsse, noch anerkannte Zertifizierungsstellen für einen Nachweis Fairer Produktionsbedingungen gab, konnten die Kommunen das Gesetz schwerlich umsetzen. Durch ein Gutachten im vergangenen Jahr konnte das Gesetz aber im September 2018 um eine solche Liste kritischer Herkunftsstaaten ergänzt werden und die Ausschreibung für Zertifizierungsstellen läuft aktuell.

Somit sind für die Kommunen bald die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Gesetz auch praktisch anzuwenden. Wie Gabi Evers, Vorsitzende der Volkssolidarität Ratingen e.V., nunmehr erfahren hat, trägt der gemeinsam Vorstoß in Ratingen erste Früchte. In der nächsten Änderung der Ratinger Friedhofssatzung, die noch in diesem Jahr erfolgen soll, wird ein entsprechender Passus eingefügt werden. Der Passus lautet dann: „Im Fall von Grabmälern und Grabeinfassungen aus Naturstein ist dem Friedhofsträger mit dem Antrag entweder eine Bestätigung darüber, dass das Material aus einem Staat stammt, in dem bei der Herstellung von Naturstein nicht gegen das Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit verstoßen wird (Positiv-Liste), oder die Bestätigung einer anerkannten Zertifizierungsstelle darüber, dass die Herstellung ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit erfolgte, und die Steine durch das Aufbringen eines Siegels oder in anderer Weise unveränderlich als zertifiziert gekennzeichnet sind, vorzulegen.“

Auch wenn Evers weiß, dass „durch diesen kleinen Erfolg, die großen Probleme der Kinderarbeit nicht beseitigt werden können, ist es aber ein erster Ansatz.“ Für Rita und Heinz Brazda, vom Verein Paten Indischer Kinder, die die sklavenähnliche Arbeit aus eigener Anschauung vor Ort in Indien kennen, steht fest, dass „jeder nicht verkaufte Grabstein aus Kinderarbeit ein weiterer Mosaikstein im Kampf gegen einer der schlimmsten Formen der Ausbeutung darstellt.“

Übrigens hatte auch die Fair-Trade-Projektkoordinatorin der Stadt Ratingen, Lena Steinhäuser, das Thema Grabmäler auf ihrer Agenda stehen. Denn sie setzt sich für die faire Beschaffung von Produkten in der Kommunalverwaltung ein. Dazu gehört für Steinhäuser neben dem Einkauf von fair gehandeltem Kaffee eben auch die Umsetzung des Landesbestattungsgesetzes, dass keine Grabsteine und Grabeinfassungen aus Kinderarbeit auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen.

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