Urteil im Prozess wegen Kindesmissbrauchs Angeklagter leugnete Tat bis zum Schluss

WUPPERTAL/HEILIGENHAUS · Drei Jahre und fünf Monate Haft wegen Missbrauchs eines Siebenjährigen.

Vierzehn Jahre hat der Angeklagte bereits in Haft verbracht, allesamt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Nun kommen weitere drei Jahre und fünf Monate hinzu, weil der Heiligenhauser vor zwei Jahren den damals sieben Jahre alten Sohn eines Freundes in seiner eigenen Wohnung sexuell missbraucht haben soll. Beide seien damals übers Wochenende bei ihm gewesen, und als der Vater auf die Toilette gegangen sei, soll der 55-Jährige dessen Sohn zu sich auf den Schoß gesetzt haben, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Aus Sicht des Gerichts habe der Angeklagte gewusst, dass die Toilettengänge des Freundes schon mal eine halbe Stunde dauern konnten und er mit dessen schneller Rückkehr nicht habe rechnen müssen. Als er den Mann dann doch kommen hörte, soll er dem Jungen schnell die Hose hochgezogen und ihn auf die Couch geschickt haben.

Der Angeklagte hatte diese Tat –  im Gegensatz zu den vorangegangenen Straftaten, die er offenbar eingeräumt hatte – bis zum Schluss geleugnet. Ein Grund dafür könne aus Sicht des Gerichts auch die Tatsache gewesen sein, dass es in diesem Verfahren um eine drohende Sicherungsverwahrung gegangen sei. Hätte die Kammer eine solche angeordnet, wäre der Angeklagte nach Verbüßung der Haftstrafe nicht so einfach entlassen worden.

Die Tat als solche sei damals sechs Monate später eher durch einen Zufall publik geworden. Da der Angeklagte den sexuellen Missbrauch geleugnet hatte, blieb es dem mittlerweile neunjährigen Opfer nicht erspart, vor Gericht auszusagen. Der Junge sprach in einer Videovernehmung über das, was im angetan wurde und hat dabei aus Sicht des Gerichts glaubhaft geschildert, was im Oktober 2016 in der Wohnung passiert sei. „Es gibt leider hunderte dieser Fälle, die hier bei der Jugendschutzkammer des Bergischen Landes in den vergangenen Jahres verhandelt wurden“, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Krege die Tatsache, dass man auf die Verhängung von Sicherheitsverwahrung verzichtet habe. Man habe bei solchen Entscheidungen die Verhältnismäßigkeit zu wahren, und bei dem hier Angeklagten handele es sich aus Sicht der Kammer nicht um jemanden, der Situationen offensiv suche. „Wir hatten hier schon Leute, die davon gesprochen haben, dass sie runter auf den Spielplatz gehen, um sich eine ,Kinderüberraschung’ zu besorgen“, gab Krege einen erschreckenden Einblick in das, was pädophile Täter offenbar vor Gericht von sich geben. Bei dem Mann aus Heiligenhaus handele es sich zwar auch um einen Pädophilen mit schizoider Persönlichkeit – allerdings gehe man davon aus, dass er Gelegenheiten zwar ausnutzen, sie aber nicht suchen würde. Eine Sicherungsverwahrung sei unter anderem aus diesem Grund nicht in Betracht gekommen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

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