Leverkusen Haftstrafe für falschen Polizisten

Leverkusen · Der 29-jährige Betrüger wurde gestern zu fünf Jahren und vier Monaten verurteilt - mehr als beantragt.

Leverkusen: Haftstrafe für falschen Polizisten
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Mit einer Freiheitsstrafe deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft und einer klaren Ansage des Vorsitzenden Richters endete gestern der Prozess gegen einen 29-Jährigen aus Herne. Als "falscher Polizeibeamter am Telefon" schädigte er eine inzwischen verstorbene Rentnerin aus Leverkusen um insgesamt 176.000 Euro.

Für fünf Jahre und vier Monate schickt die 13. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts den 1990 in der Türkei Geborenen, der seit 2013 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate beantragt. Die Verteidigung hielt eine Strafe für angemessen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Darauf ließ sich das Gericht nicht ein und betonte in der mündlichen Urteilsbegründung die "fiese Masche", das bandenmäßige und organisierte, gewerbsmäßige Vorgehen nicht nur des Verurteilten, sondern auch der Hintermänner. Die Drahtzieher sitzen offenbar in der Türkei. Landsleute in Deutschland helfen ihnen bei der Ausführung der Betrugsmasche.

Dabei werden Menschen mit älter klingenden Vornamen in Deutschland abtelefoniert, bis jemand auf den Trick reinfällt. In einem Fall war es zum Tatzeitpunkt eine 86-jährige Rentnerin aus Hitdorf. Die Seniorin sei so obrigkeitsgläubig gewesen, wie die Tochter als Zeugin vor Gericht ausgesagt hatte, dass es für die Betrüger und Erpresser leicht gewesen sei, sie hereinzulegen. Der Seniorin wurde erzählt, dass ihr bei der Sparkasse angelegtes Geld gefährdet sei. Man habe, so der "falsche Polizist", Hinweise darauf, dass zwei Täter dabei seien, ihr Konto abzuräumen. Da auch ein Mitarbeiter der Sparkasse daran beteiligt sei, solle sie bei der Abholung des Geldbetrages von zunächst 140.000 Euro auf Fragen eines Sparkassen-Mitarbeiters nicht antworten.

Eine umfangreiche Telefonüberwachung und Hinweise von Traunsteiner Kollegen brachten die Polizei auf die Spur des 29-Jährigen. Der habe dann zwar vor Gericht ein Geständnis abgelegt, das aber nach Ansicht des Richters "nicht glaubhaft" war. "Sie haben ständig gelogen, was auch ihr gutes Recht ist", sagte er, "aber es war wenig plausibel. Im Zweifel konnten Sie sich nicht genau erinnern." Besonders fies sei, wie man den letzten Cent aus den Opfern herauspressen wollte.

Erstaunlich war, dass der Angeklagte und sein nicht angeklagter Bruder in Herne Immobilien erworben haben, obwohl sie nur Geld vom Sozialamt erhielten. Die Immobilien seien zwar auf den Namen des Bruders im Grundbuch verzeichnet, aber die Kaufunterlagen fand die Polizei bei der Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten. Bei seiner Festnahme habe er weit über 4000 Euro Bargeld dabei gehabt, etwa das Dreifache der Zahlungen, die er seit 2014 vom Sozialamt für seine Familie mit drei Kindern monatlich erhalten habe.

Kurz vor der Urteilsverkündung teilte sein Verteidiger mit, dass sein Mandant 15.000 Euro zur Wiedergutmachung aufgebracht habe. Auch dieses Geld kann wohl nur aus dem weitverzweigten Familienclan stammen, das mal eben "gesammelt" haben muss, damit das Urteil nicht so hart ausfällt.

(RP)
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