Grundschul-Termine Anmeldefrist für die Erstklässler des Jahres 2020 läuft

Heiligenhaus · (RP) Das Anmeldeverfahren für die erstklässler des kommenden Jahres folgt einem genauen Zeitplan. erster Schritt: Bis spätestens 7. Oktober muss der den Eltern zugesandte Anmeldebogen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der gewünschten Grundschule vorliegen.

Die Unterlagen können per Post an die Schulegeschickt oder bis zu diesem Termin in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden. Sollten die Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Schulsekretariat abgegeben werden, ersetzt das nicht den Vorstellungstermin. Ebenso kann bei der Abgabe keine persönliche, individuelle Beratung erfolgen. Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schule vorgestellt werden.

Nach der Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellungstermin oder die Benachrichtigung, dass eine Aufnahme an der gewünschten Schule nicht möglich ist. Erst bei einem Vorstellungstermin ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten wäre wünschenswert. Zu dem Vorstellungstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleiterin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um u.a. im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können.

Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden. Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG).

Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden.

Schulpflichtig werden am 1. August 2020 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

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