Umweltbehörde im Oberbergischen Kreis Vorsicht bei Schwimmbadreinigung – es könnten Schadstoffe in Gewässer gelangen

Oberberg · Im Frühjahr reinigen viele private Besitzer ihr Schwimmbecken im Garten. Doch dabei muss man aufpassen: Wenn belastete Abwässer in die Natur gelangen, droht sogar ein Strafverfahren.

 Im Frühjahr werden Schwimmbecken oft grundgereinigt.

Im Frühjahr werden Schwimmbecken oft grundgereinigt.

Foto: obk

(s-g) Vor Beginn der neuen Badesaison, auch in Haushalten mit eigenem kleinem Schwimmbecken, informiert der Oberbergische Kreis über den sachgemäßen Umgang mit Schwimmbadabwasser. Häufig steht eine Grundreinigung an. Dabei wird das alte Wasser abgelassen und eine Filterrückspülung durchgeführt. Hier droht massive Gefahr für die Umwelt, wenn die Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche, Flüsse oder Teiche gelangen, oder – bei Trenn-Entwässerung – über die Straßenentwässerung bzw. Regenwasserkanäle in Gewässer fließen. Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, besonders Chlor-Präparate, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich. Immer wieder werden deshalb Mitarbeitende des Kreis-Umweltamtes zu Fällen von Fischsterben gerufen, bei denen der Verdacht besteht, dass unsachgemäßer Umgang mit Schwimmbadabwasser die Ursache ist. Die betroffene Wasserstrecke ist dann eine Zeitlang biologisch tot. Werden die Verursacher ermittelt, droht ein Strafverfahren. Wie man die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der kommunalen Abwassersatzung entsorgt, darüber informiert das Umweltamt (Telefon 02261 88-6718).

(s-g)
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