Neuss/Düsseldorf Prozess um Obdachlosen-Mord: Polizisten sagen aus

Neuss/Düsseldorf · Mit Zeugen-Aussagen ist am Düsseldorfer Landgericht am Dienstag der Prozess um den so genannten "Obdachlosen-Mord" auf dem TÜV-Gelände in Neuss fortgesetzt worden. Die beiden 18- und 38-jährigen Angeklagten hatten zuvor bereits eingeräumt, einen vietnamesischen Flaschensammler zu Tode geprügelt zu haben.

Obdachlosen-Mord: Polizei sichert Spuren
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Unter den Zeugen waren am Dienstag auch zwei Männer, denen die beiden Angeklagten unmittelbar nach dem mutmaßlichen Mord aufgefallen waren. Mit Hilfe ihrer Aussagen konnten die Ermittler ihren Fluchtweg rekonstruieren. "Bei einem der beiden handelte es sich um den Tankwart einer Tankstelle unmittelbar am Neusser Kirmesplatz", so Staatsanwalt Christoph Kumpa, "er hat geschildert, dass die beiden Angeklagten bei ihm ein Taxi bestellt haben."

Der andere Zeuge war der Taxifahrer. Er sollte die beiden Männer von der Tankstelle zum Neusser Hauptbahnhof fahren. Von hier aus ging es mit dem Zug nach Venlo — von dem Geld, was die Angeklagten dem Opfer gestohlen hatten, wollten sie sich laut Ermittlungen in Holland Marihuana kaufen. Tatsächlich fuhren beide auch bis nach Venlo, auf dem Rückweg nach Deutschland wurden sie von der Polizei gefasst und verhaftet.

Zu den Zeugen gehörten auch mehrere Beamte der zuständigen Mordkommission. Sie berichteten davon, dass sie der 18-jährige Hauptangeklagte selbst zum Tatort und zur Tatwaffe geführt habe. "Er hat solange mit einer Holzlatte auf das Opfer eingeprügelt, bis der Mann starb", so Staatsanwalt Kumpa, "die Holzlatte hatte er in einem Gebüsch gefunden."

Auch am nächsten Verhandlungstag sollen noch einmal mehrere Polizisten als Zeugen gehört werden. Danach wollen die Gutachter und die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe ihre Aussage machen. Unter anderem soll geklärt werden, ob der 18-jährige Dennis E. noch nach Jugendrecht oder schon nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden soll. Im Falle von "Jugendrecht" läge die Höchststrafe bei zehn Jahren, bei Erwachsenenstrafrecht wäre die Höchststrafe "lebenslänglich".

Die Plädoyers im Verfahren sollen Mitte Dezember gehalten werden, mit dem Urteil wird spätestens am 6. Januar gerechnet.

(NGZO)
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