Corona-Bestimmungen für Neuss Verwarngeld für das Tragen von Kunststoffvisieren

Neuss · Kunststoffvisiere ersetzen keinen Mund-Nasen-Schutz aus Textil, erfüllen nicht die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung und sind damit unzulässig. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Neuss hin, das einige Hinweise zur Maskenpflicht zusammengestellt hat.

 Das Tragen eines Kunststoffvisiers allein ist laut Corona-Schutzbestimmungen nicht zulässig.

Das Tragen eines Kunststoffvisiers allein ist laut Corona-Schutzbestimmungen nicht zulässig.

Foto: Evers, Gottfried (eve)/Evers

Um die Einhaltung dieser Pflicht zu überwachen, kündigte Ordnungsdezernent Holger Lachmann am Mittwoch verstärkte Kontrollen an. „Wir werden die Streifentätigkeit intensivieren“, sagte Lachmann, der über den Personalstamm des Kommunalen Service- und Ordnungsdienstes hinaus auch auf beinahe 100 weitere Verwaltungsmitarbeiter zurückgreifen kann, die in gemischten Streifen eingesetzt werden. Die Stadt werde den Kontrolldruck auch in den Abendstunden, an den Wochenenden und sogar nachts aufrecht erhalten.

Grundsätzlich gilt, dass nur ein Mund-Nasen-Schutz aus Textil zulässig ist. Das können aber auch Tücher oder ein Schal sein. Vorschulkinder sind von der Maskenpflicht befreit. Wer eine Maske aus medizinischen Gründen nicht tragen kann, muss das bei einer Kontrolle durch ärztliches Zeugnis belegen können. Andernfalls wird ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro erhoben.

Die Pflicht zum Maskentragen gilt nicht nur in Teilen der Innenstadt, erinnert das Ordnungsamt, sondern nach wie vor in öffentlichen Räumen wie Geschäften, Gaststätten (außer am Sitzplatz), Ausstellungen oder Arztpraxen.

Wer am Arbeitsplatz Kundenkontakt hat, darf nur dann auf eine Maske verzichten, wenn der Arbeitsplatz durch Glas- oder Kunststoffscheiben abgetrennt ist. Andernfalls dürfen Beschäftigte nur dann auf ein Vollvisier aus Kunststoff zurückgreifen, wenn das Gesicht vollständig bedeckt ist und das Tragen einer Textilmaske zu Beeinträchtigungen führt. Für Kunden gilt diese Ausnahme nicht. Auch die unberechtigte Nutzung eines Visiers werde mit einem Verwarngeld geahndet, kündigt die Stadt an.

(-nau)
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