Mönchengladbach Odenkirchen: Wird St. Laurentius geschlossen?

Mönchengladbach · In Odenkirchen brodelt die Gerüchteküche. Angeblich soll die Kirche St. Laurentius geschlossen werden. Im Rahmen des KIM-Prozesses (KIM steht für Kirchliches Immobilienmanagement) sind alle Gemeinden aufgefordert, ihre kirchlichen Gebäude, die zuvor von der Joseph-Stiftung, einem Dienstleister rund um die Gebäudeerfassung im deutschsprachigen Raum, inventarisiert wurden, zu bewerten.

 In Odenkirchen hat sich das Gerücht verbreitet, die Kirche St. Laurentius würde dem Sparzwang des Bistums zum Opfer fallen.

In Odenkirchen hat sich das Gerücht verbreitet, die Kirche St. Laurentius würde dem Sparzwang des Bistums zum Opfer fallen.

Foto: Dieter Wiechmann

Für die Instandhaltung aller pastoral genutzten Immobilien geht das Bistum Aachen derzeit von einem Finanzbedarf in Höhe von rund 18 Millionen Euro aus. Aktuell stehen jedoch nur etwa 10 Millionen Euro zu Verfügung. Konsequenz daraus ist, dass das Bistum zukünftig nicht mehr wie bisher die Instandhaltung aller kirchlich genutzten Gebäude bezuschussen kann.

Pfarrer Jan Nienkerke aus Odenkirchen hat gestern zu dem Gerücht Stellung genommen. "Die Pfarrei St. Matthias Wickrath, bestehend St. Matthias, St. Mariä Himmelfahrt Wanlo und Herz Jesu Wickrathhahn und die Pfarrei St. Laurentius Odenkirchen, bestehend aus St. Laurentius und St. Michael Odenkirchen sowie Heilig Geist Geistenbeck, sitzen gemeinsam in der Projektgruppe", sagte er. "Derzeit sind die Mitglieder dabei, alle möglichen Modelle durchzuspielen."

Bisher gebe es keine endgültigen Ergebnisse. Und da die Kommission erst im Januar wieder tagt, müssten sich die Gemeinden auch noch eine Zeit lang gedulden. "Wir wollen den Menschen, die da zusammensitzen und ohnehin schwere Entscheidungen treffen müssen, keine Denkverbote auferlegen und keinen zusätzlichen Druck machen", sagte Pfarrer Jan Nienkerke.

Die Vorgabe aus Aachen sehe vor, dass zukünftig ein Drittel der berechneten laufenden baulichen Instandhaltungskosten aller pastoral genutzten Gebäude in der GdG einzusparen. "Diese Einsparvorgabe bezieht sich auf den mittelfristigen Wegfall der Bezuschussung der laufenden Kosten für die Immobilien durch das Bistum und muss nicht zwangsläufig die Schließung oder Veräußerung des einen oder anderen Gebäudes nach sich ziehen."

Erst wenn die Arbeitsgruppe Ergebnisse vorzuweisen hat, werden diese dem Kirchenvorstand und dem Pfarrgemeinderat vorgelegt. Anschließend trifft der Kirchenvorstand nach Anhörung des Pfarrgemeinderats einen Beschluss. "Jedes Gerücht über die Schließung einer Kirche oder eines anderen pastoral genutzten Gebäudes ist kontraproduktiv", sagt Pfarrer Nienkerke.

(RP)
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