Oberlandesgericht Bierglaswurf: Versicherung muss zahlen

Düsseldorf/Mönchengladbach · Ein Mann sollte 80.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen, nachdem er sein Opfer schwer verletzt hatte. Doch das Geld hatte er nicht.

 Zuletzt beschäftigte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Mönchengladbacher Fall.

Zuletzt beschäftigte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Mönchengladbacher Fall.

Foto: Uwe Schaffmeister

Der Streit um einen folgenschweren Bierglaswurf in der Gladbacher Altstadt ist beendet. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Donnerstag mitteilte, muss der Haftpflichtversicherer des Mannes, der das Glas warf, für die Schäden aufkommen.

Die Tat geschah am 1. Mai 2011. In jener Nacht stritten sich mehrere junge Männer vor einem Lokal in der Altstadt. Ein damals Jugendlicher warf plötzlich ein Bierglas und traf einen Kontrahenten. Bei diesem brachen mehrere Gesichtsknochen, die Brille ging zu Bruch und Splitter drangen in ein Auge – mit bleibendem Schaden.

In einem Zivilprozess hatte das Landgericht Mönchengladbach im September 2015 entschieden, dass dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 80.000 Euro zusteht. 10.000 Euro waren bereits freiwillig gezahlt zahlen worden. Die restlichen 70.000 Euro konnte der inzwischen erwachsene Bierglas-Werfer nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Er verlangte, dass seine private Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommt. Die aber weigerte sich. Schließlich, so wurde argumentiert, habe der Kläger die Verletzungsfolgen bewusst in Kauf genommen.

Das Landgericht Düsseldorf war als Vorinstanz von der Eintrittspflicht des Versicherers ausgegangen. Dagegen wandte sich der Versicherer mit seiner Berufung. Nachdem diese zurückgezogen wurde, steht nun fest, dass der Haftpflichtversicherer für die Schäden aufkommt.

(gap)
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