Mönchengladbacher Reihe „Alles was Recht ist“ Was nach der Trennung zu beachten ist

Mönchengladbach · Nicht alle Partnerschaften werden vom Tod geschieden. Viele gehen vorher in die Brüche. Was dann zu berücksichtigen ist, wer Geld bekommt und wann lieber ein Anwalt eingeschaltet werden sollte, wurde bei der Reihe „Alles was Recht ist“ besprochen.

 „Zusammenleben mit und ohne Trauschein“ war das Thema beim Ratgeberabend mit den drei Referenten Rechtsanwalt Michael Klein (l.),  Richterin Bettina Hüsemann (2.v.l.) und Notar Oliver Baetzgen (r.). Hier mit dem Hausherrn, Landgerichtspräsident Siegfried Mielke, und Moderatorin Denisa Richters (Rheinische Post).

„Zusammenleben mit und ohne Trauschein“ war das Thema beim Ratgeberabend mit den drei Referenten Rechtsanwalt Michael Klein (l.),  Richterin Bettina Hüsemann (2.v.l.) und Notar Oliver Baetzgen (r.). Hier mit dem Hausherrn, Landgerichtspräsident Siegfried Mielke, und Moderatorin Denisa Richters (Rheinische Post).

Foto: Rick, Markus (rick)/Markus Rick (rick)

Eine Trennung hat neben der persönlichen Komponente häufig weitere Konsequenzen, nämlich rechtliche. In der Ratgeberreihe „Alles was Recht ist“ des Landgerichts Mönchengladbach, des Anwaltsvereins und der Rheinischen Post wurde am Mittwochabend beleuchtet, was beim „Zusammenleben mit und ohne Trauschein“ zu beachten ist. Moderiert wurde der – trotz des eher melancholisch anmutenden Themas – auch von einigen Lachern begleitete Abend von Denisa Richters, Leiterin der Möchengladbacher Lokalredaktion der Rheinischen Post.

Referenten waren die Richterin am Amtsgericht Bettina Hüsemann, Notar Oliver Baetzgen und der Rechtsanwalt Michael Klein. In seiner Begrüßung nach zweijähriger, coronabedingter Pause der Inforeihe bezifferte Siegfried Mielke, Präsident des Landgerichts, die Zahl der Ehen, die in 2020 alleine in Deutschland geschieden wurden, mit 143.800. Sprich: Von zehn Ehen landete jede vierte vor dem Scheidungsanwalt. Oliver Baetzgen kündigte dann auch an, in seinem Vortrag den „typischen Weg abzuarbeiten, den Beziehungen heute anscheinend nehmen“. Baetzgen arbeitet seit 2006 als Notar in Mönchengladbach. Kurz beleuchtete er, wie der Tod eines Partners bei nicht verheirateten Paaren durch fehlende Erb- und Pflichtteilansprüche finanziell problematisch werden kann. Daher seien Testament oder Ehevertrag notwendig, um die Versorgung des Partners zu gewährleisten. Doch auch dann hätten diese es schwerer, da sie wie „fremde Dritte“ behandelt würden und etwa bei der Versteuerung eines Erbes die höchste Steuerklasse erhielten.

Bei nicht-ehelichen Gemeinschaften unterscheide man zwei Fallgruppen, die „Noch-Nicht-Verheirateten mit dem Fernziel Heirat“ sowie Partner, die eventuell noch nicht von einem vorigen Partner geschieden sind und die, die gar nicht heiraten möchten. Für alle gilt gleichermaßen: Es gibt keinerlei Regelung oder rechtliche Bindung, etwa was Unterhaltsansprüche angeht.

„Eine Ehe ist ein bürgerlicher Vertrag mit staatlicher Beurkundung durch einen Standesbeamten mit dem Ziel der materiellen Absicherung“, so Baetzgen. Bei Nicht-Verheirateten muss demnach jeder für sich selbst sorgen, ein Unterhaltsanspruch ist nur sehr eingeschränkt möglich. Bei einer Scheidung sorge ein Versorgungsausgleich hingegen dafür, dass das, was jeder an Rentenanwartschaften erwirtschaftet hat, dem Partner zu 50 Prozent gutgeschrieben wird. In Fallbeispielen zeigte Baetzgen, wie sich nichteheliche Lebenspartner absichern können. Michael Klein, Rechtsanwalt der Mönchengladbacher Kanzlei MBK, legte den Fokus auf die Vorteile von Eheverträgen: Diese könnten, solange sich ein Paar noch gut verstehe, aus Vorsorge geschlossen werden. Wenn die Beziehung bereits zerbrochen sei, man vielleicht schon im Scheidungsverfahren stecke, könne man damit nur „Schadensbegrenzung“ betreiben. In beiden Fällen müssen die Verträge notariell geschlossen werden: „Ohne Notar hat das Papier keinen Wert“, so Michael Klein. Der Vorteil: Ein Anwalt kann individuell beraten, und es kann fast alles geregelt werden, außer es ist sittenwidrig.

Beim nachehelichen Unterhalt gilt gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch, dass jeder Partner für sich selbst sorgen muss. Ausnahmen: Einer ist alt, krank, mit der Kinderbetreuung befasst, in Ausbildung oder verdient weniger als der andere. Dann greift ein sogenannter Aufstockungsunterhalt. Michael Klein erklärte: „Diese Fälle sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.“ Um Überraschungen zu vermeiden, riet er zum Ehevertrag. „Bei einem Autokauf liest man ja auch das Kleingedruckte, bevor man unterschreibt.“ Im Ernstfall Scheidung landet man dann vielleicht bei ihr: Richterin am Amtsgericht Bettina Hüsemann, seit 2010 ausschließlich im Bereich Familiensachen tätig. Sie schilderte den Verlauf eines Scheidungsverfahrens, vom Antrag, den nur ein Anwalt einreichen kann, bis zum Termin, bei dem die tatsächliche Scheidung ausgesprochen wird.

Die Zeitspanne dazwischen könne stark variieren. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann diese nach dem Trennungsjahr vollzogen werden. Gibt es Diskussionen, etwa in Hinsicht auf Vermögen und Unterhalt, Hausratteilung oder Kindschaftssachen, kann sich der Zeitraum verzögern. Ihr längstes Scheidungsverfahren habe 17 Jahre gedauert. Hüsemann legte daher besonders die anwaltliche Beratung nahe und empfahl Rechtsanwälte, die eine Spezialausbildung in Familienrecht haben. Eine Fragerunde beschloss die Infoveranstaltung. Teilnehmer interessierten etwa die Kosten sowie der optimale Zeitpunkt für die Erstellung eines Ehevertrags.

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