Prozess nach Jagdunfall in Mönchengladbach Angeschossener Jagd-Treiber klagt auf 20.000 Euro Schmerzensgeld

Mönchengladbach · Bei der Jagd auf einen Fuchs bekam ein Treiber Schrotkugeln in die Beine. Nun verlangt er Schmerzensgeld und eine Schmerzensgeldrente. Das Gericht soll klären, wer auf den 77-Jährigen geschossen hat.

Der Fall wird vor dem Mönchengladbacher Landgericht verhandelt.

Der Fall wird vor dem Mönchengladbacher Landgericht verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Vor vier Jahren endete eine Fuchsjagd in Kothausen tragisch. Ein heute 77-jähriger Mann bekam eine Schrotladung in die Beine. Er hatte damals als Treiber versucht, einen Fuchs aus einer Strohmiete aufzuschrecken. Als dies gelang, zielten zwei Jäger auf das Tier. Es fielen Schüsse. Statt des Fuchses wurde der Treiber getroffen.

Daraufhin hat der Treiber einen heute 22 Jahre alten Mann, den er für den Schützen hält, auf mindestens 20.000 Euro Schmerzensgeld, eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 200 Euro sowie Schadenersatz für Behandlungskosten verklagt. Bis heute sollen Schrotkugeln in den Beinen des Klägers stecken, die man nicht herausoperieren könne und die sein Gehen einschränken. Beide Seiten trafen sich nun am Donnerstag vor der Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach.

Der 22-Jährige bestreitet, den Unglücksschuss abgegeben zu haben. Dieser sei von einem anderen Jäger ausgegangen. Dieser Jäger, ein heute 84 Jahre alter Mann, tritt in dem Prozess als Streithelfer des Klägers auf.

Bereits zu Beginn der Verhandlung wies die Richterin darauf hin, dass es ihr schwer falle, Vorschläge für einen Vergleich, den beide Parteien anstreben, zu machen. Durch die „Durchmischung von Schrotladungen mit unterschiedlicher Munition sei es schwer, den Betreffenden zu finden“, der den Schuss abgegeben habe. Die Chance auf eine Klärung sei schwierig, so die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte zuvor ein Ermittlungsverfahren gegen den 22-Jährigen eingestellt, da auch der zweite Jäger den Unglücksschuss abgegeben haben könnte. Der 84-Jährige erklärt, etwa zu gleicher Zeit wie der 22-Jährige auf den Fuchs geschossen zu haben. Nach einem Moment der Stille habe er Schreie gehört und dann gesehen, wie sich der Treiber aus der Miete rollte. Er sei geschockt gewesen, nicht in der Lage, zu helfen. Den Mann habe er vorher nicht gesehen. Es sei denkbar, dass er unter der Plane gewesen sei oder am Anfang der Miete gestanden habe. Vor Ort habe er nicht gesagt, dass er auch einen Schuss abgegeben habe, er sei damals wohl traumatisiert gewesen.

Der 22-Jährige erfuhr später von einem weiteren Jagdteilnehmer von dem zweiten Schuss. Bis dahin war er davon ausgegangen, dass er den Unglücksschuss abgegeben haben müsse. Daher habe er dem Kläger gegenüber auch vor Ort erklärt, dass es ihm leid tue. Dies habe er bei einem Krankenhausbesuch wiederholt, damit jedoch den Vorfall an sich gemeint, und nicht, dass er den Schuss auf den Mann abgegeben habe. Er habe die Miete nicht unter „Direktbeschuss“ genommen, sondern Richtung Boden auf den laufenden Fuchs gezielt.

Eine Entscheidung wird am 27. Februar verkündet.

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