Vorläufige Festnahmen in Mönchengladbach Aggressive 28-Jährige treten und bespucken Polizisten

Mönchengladbach · Die mutmaßlichen Einbrecher waren von Zeugen beobachtet worden. Die alarmierten Polizisten konnten beide festnehmen – trotz erheblicher Gegenwehr.

Die Polizei in Mönchengladbach nahm zwei Männer in Gewahrsam.

Die Polizei in Mönchengladbach nahm zwei Männer in Gewahrsam.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Polizei hat am Donnerstagmorgen zwei 28-jährige Mönchengladbacher vorläufig festgenommen, die im dringenden Tatverdacht stehen, gemeinsam mehrere schwere Diebstähle begangen zu haben. Weil eine Zeugin eine verdächtige Person gemeldet hatte, die offensichtlich versucht hatte, in ein Einfamilienhaus einzubrechen, fuhr ein Streifenwagenteam gegen 10.10 Uhr zur Dahlener Heide. Dort angekommen berichteten weitere Zeugen von insgesamt zwei Verdächtigen, die mit Fahrrädern unterwegs seien. Im Verlauf der Fahndung konnte einer der Verdächtigen am Nordpark angetroffen werden. Wie die Polizei mitteilte, reagierte dieser auf Ansprache  extrem aggressiv, so dass die Beamten ihm Handfesseln anlegen mussten. Bei der Durchsuchung fanden sie Diebesgut; unter anderem Schmuck und Geld. Das Fahrrad, das er dabei hatte, stellte sich als gestohlen heraus. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits häufiger mit gleichgelagerten Delikten polizeilich in Erscheinung getreten ist.

Den zweiten Verdächtigen fand die Polizei gegen 11.30 Uhr am Konrad-Zuse-Ring. Der Mann ist ebenfalls 28 Jahre alt, und auch er konnte mit zuvor begangenen Diebstahlsdelikten in Verbindung gebracht werden. Sowohl bei der Ansprache als auch bei der vorläufigen Festnahme leisteten beide Männer erheblichen Widerstand. Einen Polizisten versuchten sie zu beißen. Mehrere Beamte wurden von ihnen getreten und bespuckt. Beiden Männern wurden Blutproben entnommen, sie kamen über Nacht in Gewahrsam und wurden am nächsten Tag mangels Haftgründen entlassen.

Gegen sie wird jetzt unter anderem wegen besonders schweren Fall des Diebstahls, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruchs ermittelt.

(RP)
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