450-Euro-Jobs in Corona-Pandemie Mehr als 26.000 Minijobber in Mönchengladbach

Mönchengladbach · Die Corona-Krise hat viele Beschäftigte in Mönchengladbach hart getroffen. In dieser Woche legt die Agentur für Arbeit neue Zahlen zum Arbeitsmarkt vor.

 Emrah Bektas ist DGB-Vorsitzender in Mönchengladbach.

Emrah Bektas ist DGB-Vorsitzender in Mönchengladbach.

Foto: bauch, jana (jaba)

Aber schon Anfang Juli war klar: Im Juni 2020 gab es 15 Prozent mehr Arbeitslose als ein Jahr zuvor.

Nun warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Mönchengladbach davor, dass Tausende geringfügig Beschäftigte ihre Minijobs entweder verloren haben oder dies noch könnten in der Corona-Krise. „Da Minijobber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, entfällt ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld“, warnt der DGB in einer Mitteilung und legt Zahlen für die Stadt vor.

Demnach habe es nach Angaben der Arbeitsagentur zum Stichtag Ende November 2019 genau 26.041 Minijobber in Mönchengladbach gegeben. 58,9 Prozent sind Frauen. 41,1 Prozent Männer. Davon übten 16.213 ausschließlich einen Minijob aus. 11.938 haben einen Berufsabschluss und 1.707 einen akademischen Abschluss. Insgesamt sind  52,4 Prozent Fachkräfte (13.645).

An der Spitze der Minijobber stehen in Mönchengladbach – wenig überraschend – Reinigungskräfte. 4425 Gladbacher waren geringfügig als Gebäudereiniger beschäftigt, von ihnen dürften viele ihren Job verloren haben. Allein in Hotels und Gaststätten waren sie wegen der angeordneten Schließungen nicht mehr gefragt. In Verkaufsberufen gab es in Mönchengladbach 2886 Beschäftigte, in der Gastronomie 2816, in Büro und Sekretariat 2188 und im Bereich Verkehr und Logistik 1844.

Emrah Bektas, DGB-Vorsitzender in Mönchengladbach, fordert deshalb, Minijobs ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einzubeziehen: „Die Corona-Krise legt die Schwächen des deregulierten Arbeitsmarktes offen. Neben dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit ist auch der Niedriglohnsektor ohne soziale Absicherung.“

In der Sozialversicherung sind Minijobs eine Besonderheit, da für die Beiträge geringfügig Beschäftigter in die Sozialversicherung andere Regeln gelten als für regulär Beschäftigte. Das betrifft auch die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

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