Mönchengladbach Angestellte des Hilfsdienstes protestieren vor Rathaus

Mönchengladbach · Oberbürgermeister Norbert Bude trifft sich am Freitag mit Arbeitnehmervertretern, an der Kündigung des Vertrages ändert das aber nichts.

 Demonstration in Rheydt.

Demonstration in Rheydt.

Foto: HPR

Sie kamen mit blinkenden Rettungswagen, Trillerpfeifen und Plakaten unter anderem mit der Aufschrift: "Kündigung vor Weihnachten — ist das fair?" Doch sie kamen auch drei Jahre zu spät. Denn das Anliegen der Mitarbeiter des Deutschen Hilfsdienstes (DH), die gestern augen- und ohrenfällig im Rathaus Rheydt protestierten, stand gar nicht auf der Tagesordnung der gestrigen Ratssitzung. Die Entscheidung, künftig nicht mehr den Hilfsdienst mit Krankenfahrten zu beauftragen, war schon im Dezember 2010 gefallen. Das erklärte Oberbürgermeister Norbert Bude gestern in einem mehrseitigen Fax an das Unternehmen und bot an, am Freitag in seinem Büro zwei Arbeitnehmervertreter zu empfangen, um ihnen die Entscheidung und die Abläufe persönlich zu erklären.

"Aufgrund europarechtlicher Regelungen, die von der Stadt weder umgangen noch beeinflusst werden können, musste eine neue Ausschreibung zum 1.1.2011 durchgeführt werden", schreibt Bude. Doch die sei von Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf gerügt worden. Durch die Verzögerungen habe man mit dem Deutschen Hilfsdienst und der Johanniter Unfall Hilfe Interimslösungen gesucht und gefunden, die von vorneherein zeitlich begrenzt gewesen seien, so Bude. Denn in der Zwischenzeit sei bereits über eine Kommunalisierung des Krankentransportes nachgedacht worden. Die Beschwerdeverfahren bei der Vergabekammer hätten gezeigt, "dass die Kommunalisierung auf dem Wege eines dreijährigen Probebetriebes unter den derzeitigen europarechtlichen Rahmenbedingungen das einzig sichere Verfahren zur Durchführung des öffentlichen Krankentransportes ist", schreibt Bude. Nachrichtlich sei am 9. Dezember 2013 die Information erfolgt, zum Ende des Jahres die Interimsbeauftragung enden zu lassen. Am 16. Dezember seien Ausschreibungen für die Fahrtätigkeit des Krankentransportes, die Abdeckung des Spitzenbedarfs und die Anmietung von Krankenkraftfahrzeugen veröffentlicht worden, "an denen sich der DH selbstverständlich beteiligen kann", schreibt Bude. Und: "Nur der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass die privat-rechtliche Genehmigung von drei Rettungswagen und vier Krankentransportwagen davon nicht berührt ist und lediglich die beiden öffentlich rechtlich eingebundenen Krankentransportwagen betroffen sind."

(gap/jüma)
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