Bürgermonitor Posse um eine Lärmschutzmauer

Strümp · Dieter Krane will an seinem Grundstück eine Schallschutzwand bauen. Seit zwei Jahren wartet er vergeblich auf eine Baugenehmigung.

 Dieter Krane möchte an seinem Grundstück einen Schallschutz bauen. Nachbarn haben bereits eine Lärmschutzwand.

Dieter Krane möchte an seinem Grundstück einen Schallschutz bauen. Nachbarn haben bereits eine Lärmschutzwand.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Seit 1976 wohnt Dieter Krane am Bommersweg. Seitdem ist viel passiert. „Der Straßenlärm hat zugenommen und zugenommen und zugenommen“, sagt er. Das macht sich vor allem im Garten bemerkbar, der an die Osterather Straße grenzt. Weil dort 70 Stundenkilometer zugelassen sind, drehen häufig Autofahrer stark auf. Mit der Folge, dass die Familie Garten und Terrasse kaum noch entspannt nutzen könne. Krane: „Wenn Gäste kommen, gehen wir nicht mehr raus. Das war früher anders.“

Vor gut zwei Jahren beschloss Dieter Krane deshalb, an seiner Grundstücksgrenze eine Lärmschutzwand zu bauen. In der Nachbarschaft war dies bereits einige Jahre zuvor geschehen. Der pensionierte Leiter einer Behörde war deshalb guter Hoffnung, dass er sich auf dieselbe Weise vor dem Straßenlärm schützen könne. Seinen Antrag reichte er im Sommer 2018 bei der Stadt Meerbusch und der zuständigen Landesbehörde Straßen.NRW ein. Kurz darauf erhielt er vom Bauamt eine Bestätigung, dass sein Antrag dort angekommen sei. Dann hörte er lange Zeit nichts mehr.

Vor einem Jahr fragte Krane deshalb einmal nach, ob es Probleme mit dem Bauantrag gäbe. Zwei Wochen darauf erhielt er eine E-Mail vom Landesbaubetrieb Straßen. Da Krane den Inhalt nicht verstand, rief er beim Verfasser an, ohne in der Sache weiterzukommen. Doch dann, drei Wochen später, gibt Straßen.NRW eine Stellungnahme beim Bauamt der Stadt Meerbusch ab. Darin wird eine Bedingung für den Bau der Lärmschutzwand gestellt: Wichtig sei, dass sie einen Mindestabstand von 4,50 Meter zur Fahrbahnkante aufweise. Dies soll sicherstellen, dass Autofahrer die von der Fahrbahn abkommen, nicht auf ein gefährliches Hindernis stoßen.

„Bei Unterschreiten dieses Abstandes werden dann Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzplanken) entlang der Straße erforderlich“, erklärt Straßen.NRW in einem Schreiben, das Krane dann im Dezember erhält. Darin geht die Behörde auch auf Kranes Einwand ein, dass entlang der Straße bereits Lärmschutzwände installiert wurden, ohne dass Schutzplanken dafür errichtet worden seien. „Eine Ungleichbehandlung gilt es grundsätzlich zu vermeiden“, schreibt Straßen.NRW dazu. Eine Überprüfung sei in Arbeit. Anfang des Jahres machte sich ein Mitarbeiter zusammen mit Krane von der Situation selbst ein Bild vor Ort. Der geforderte Mindestabstand zur Fahrbahn von 4,50 Meter liege eben nicht an der Grundstücksgrenze, sondern etwa einen halben Meter dahinter auf dem Gartengrundstück, erklärt Robert Clever von Straßen.NRW auf Anfrage unserer Redaktion. Möchte Krane die Wand an der Grenze platzieren, müsse er eben die Schutzplanke errichten. Es gäbe auch noch eine dritte Möglichkeit: die Geschwindigkeit auf der Osterather Straße auf 50 Stundenkilometer zu begrenzen. Die Sicherheitsauflage wäre dann nicht mehr relevant.

Für Krane sind das keine Optionen: Er möchte nicht unnötig seinen Garten mit einer Lärmschutzwand verkleinern. Dies mindere zudem die Wirkung. Und er findet es inakzeptabel, dass er den Bau von Schutzplanken bezahlen soll, obwohl das an vergleichbaren Standorten nicht erforderlich war. Für die bestehende Lärmschutzwand liege ihm aber keine Baugenehmigung vor, sagt Clever, das sei noch in der Prüfung. Krane hat sich bei den Nachbarn erkundigt. Sie erhielten im März 2015 die Baugenehmigung.

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