Baustellen in Meerbusch Ab 29. März dreiwöchige Einbahnstraßenregelung am Bahnübergang „Meerbuscher Straße"

Osterath · Am Bahnübergang „Meerbuscher Straße" in Osterath gilt ab 29. März eine Einbahnstraßenregelung. Bis voraussichtlich 16. April müssen sich Autofahrer auf Behinderungen im Bereich des Osterather Bahnhofs einstellen.

  Autofahrer müssen sich im Zeitraum vom 29. März bis voraussichtlich 16. April auf Behinderungen im Bereich des Osterather Bahnhofs einstellen.

 Autofahrer müssen sich im Zeitraum vom 29. März bis voraussichtlich 16. April auf Behinderungen im Bereich des Osterather Bahnhofs einstellen.

Foto: Dackweiler, Ulli (ud)

Osterath Ab Montag, 29. März, gilt eine dreiwöchige Einbahnstraßenregelung am Bahnübergang „Meerbuscher Straße" in Osterath. Wegen Kanalbauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der Bahnunterführung in Osterath müssen sich Autofahrer im Zeitraum vom 29. März bis voraussichtlich 16. April auf Behinderungen im Bereich des Osterather Bahnhofs einstellen. In zwei Bauabschnitten wird am Bahnübergang „Meerbuscher Straße“ eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.

Vom 29. März bis 6. April werden Fahrzeuge von der Willicher Straße kommend über den Bahnhofsweg in Richtung Bahnübergang „Strümper Straße“ umgeleitet. Für den Verkehr aus Richtung Bovert wird eine Einbahnregelung eingeführt - der Bahnübergang ist von dort aus dementsprechend passierbar.

Im zweiten Bauabschnitt - voraussichtlich vom 6. bis 16. April - erfolgt die Einbahnstraßenregelung entsprechend aus der Gegenrichtung. Aus Richtung Willicher Straße ist der Bahnübergang an der Meerbuscher Straße dann wieder passierbar. Aus Bovert kommend wird der Verkehr über den Winklerweg in Richtung Bahnübergang Strümper Straße umgeleitet.

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