Leverkusen Geblitzt: statt 15 Euro jetzt 1000 Euro Kosten

Leverkusen · Ein ehemaliger Leverkusener Polizist war sieben Kilometer in einer Burscheider Tempo 30-Zone zu schnell und sollte 15 Euro Strafe zahlen. Er zweifelte das Messergebnis an. Jetzt kostet alles über 1000 Euro.

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Foto: Berns, Lothar

Eigentlich hätte das Amtsgericht in Opladen den Prozess wegen Geringfügigkeit einstellen können, aber nach der Verhandlung mit Anhörung eines Zeugen blieb es dann gestern bei einem Bußgeldbescheid in Höhe von 15 Euro.

Dem Temposünder ging es ums Prinzip, so wie schon einmal im Juli 2012, als er auf der Bonner Straße in Opladen mit - angeblich - ebenfalls sieben Stundenkilometern zu schnell war. Damals konnte er nachweisen, dass die Messung fehlerhaft war, weil der städtische Radarwagen in einer Kurve keine gerichtsfesten Werte ermitteln konnte. Somit wurde das Verfahren eingestellt.

Die erste Verhandlung im Mai vergangenen Jahres zum Burscheider Fall hatte nicht lange gedauert, da war sie bereits nach wenigen Minuten vertagt. Es wurde das Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben.

Das lag - obwohl nach Meinung des Angeklagten nicht vollständig und widersprüchlich - gestern vor. Und auf dieses beruft sich die Amtsrichterin nun bei ihrer Urteilsbegründung. Diesmal jedoch muss der Pensionär zahlen - eben die 15 Euro. Das gibt keine Punkte in Flensburg. Somit war eigentlich alles eher belanglos.

Der ehemalige Polizist echauffierte sich eher darüber, dass die Behörden fehlerhafte Methoden anwenden, deren Ergebnisse der "erwischte" Verkehrsteilnehmer anstandslos bezahlt, weil sich der ganze Aufwand wegen eines Bußgeldes von 15 Euro einfach nicht lohne. Dass in dem gestern nun abgeschlossenen Fall die Richterin überhaupt ein Gutachten zugelassen habe, komme nicht so häufig vor, meinte noch der Verteidiger: "Oft werden solche Verfahren wegen Geringfügigkeit einfach eingestellt."

Vielleicht wurde auch darauf spekuliert. Interessant: Bei dem Temposünder handelt es sich um einen pensionierten Polizeibeamten, der früher sogar selbst dienstlich Radarmessungen durchgeführt hat. Daher kannte er sich auch so gut mit dem ganzen Prozedere aus und stellte neben seinem Rechtsanwalt auch einige sachverständige Fragen. Die 15 Euro muss er trotzdem zahlen, so lautete das kurze Urteil.

Die Nebenkosten, wie für das Verfahren und vor allem für das Gutachten eines Sachverständigen (geschätzt 1000 bis 1500 Euro) müssen jetzt natürlich auch von dem "verurteilten Temposünder" beglichen werden. Aber diese Kosten, das versicherte sein Verteidiger, übernehme ("natürlich nach vorheriger Rücksprache") die Rechtsschutzversicherung.

(sg-)
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