Leverkusen Bildungsscheck fördert jetzt auch Selbstständige

Leverkusen · Das Frauenbüro der Stadt und die Volkshochschule Leverkusen machen auf erweiterte Förderbedingungen zum Bildungsscheck für Beschäftigte aufmerksam. Die Landesregierung unterstützt mit dem Bildungsscheck NRW mit maximal 500 Euro grundsätzlich jede berufliche Weiterbildungsmaßnahme von Beschäftigten.

Dies betrifft seit dem 30. April auch freiberuflich Tätige sowie Selbstständige.

Das Förderangebot wurde zugleich ausgebaut und flexibler gestaltet: So fallen bislang vielfältig einschränkende Kriterien weg, wodurch fast alle Beschäftigen oder Selbstständigen förderfähig werden. Neu ist unter anderem, dass Beschäftigte und Berufsrückkehrende jetzt pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten können.

Neu ist auch, dass Weiterbildungen im E-Learning-Format gefördert werden. Außerdem sind innerbetriebliche Seminare, sogenannte Inhouse-Seminare, im betrieblichen Zugang grundsätzlich förderfähig. Unverändert gehören Beschäftigte in Elternzeit mit zur Zielgruppe, ebenso sind Berufsrückkehrer grundsätzlich förderfähig. Zugleich wurden die Einkommensgrenzen deutlich erhöht.

Der Bildungsscheck richtet sich unverändert an Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen (bis 249 Vollzeitbeschäftigte). Für das Programm wurden die Fördermittel, die aus dem Europäischen Sozialfonds stammen, versechsfacht.

Eine weitere Möglichkeit, mit der Beschäftigte eine Weiterbildung finanzieren können, ist die Bildungsprämie, die sich an geringverdienende Arbeitnehmer richtet. Für die Ausstellung eines Bildungsprämiengutscheins oder eines Bildungsschecks ist ein Beratungsgespräch Voraussetzung.

Informationen über beide Förderinstrumente gibt es bei der Volkshochschule Leverkusen im Internet unter www.vhs-leverkusen.de. Zudem sind das Frauenbüro und die VHS gemeinsam aktiv im NetzwerkW(iedereinstieg) Leverkusen: www.netzwerkw-leverkusen.de.

(RP)
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