Anfrage der Grünen im Stadtrat Flüchtlinge wegen Verstößen zwangsweise ausquartiert

Langenfeld · Sanktion wegen Verstößen: Sieben Asylbewerber wohnen am Langenfelder Winkelsweg in einer Leichtbauhalle; trotz freier Zimmer in festen Gemeinschaftsunterkünften.

 Auf dem Eckgrundstück Winkelsweg/Industriestraße gibt es gemauerte Unterkünfte (Hintergrund) und Leichtbauhallen (links).

Auf dem Eckgrundstück Winkelsweg/Industriestraße gibt es gemauerte Unterkünfte (Hintergrund) und Leichtbauhallen (links).

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Ob es stimme, dass immer noch Flüchtlinge in der Leichtbauhalle am Winkelsweg wohnen, wollten die Grünen über eine Anfrage in der Ratssitzung wissen. „Diese Unterkunft sollte doch aus guten Gründen komplett aufgegeben werden, weil in anderen festen Unterkünften freie Kapazitäten vorhanden sind“, hakte Ratsfrau Dr. Beate Barabasch nach. „Die Zustände in der Halle sind gerade im Sommer katastrophal. Menschenwürdiges Wohnen kann man das nicht nennen.“ Zudem müsse im Falle einer geregelten Arbeitstätigkeit die Unterkunft hiermit vereinbar sein.

Ordnungsamtsleiter Christian Benzrath bestätigte in der Sitzung, dass aktuell sieben Asylbewerber in einer Halle am Winkelsweg einquartiert seien – und zwar zwangsweise. „Alle haben in anderen Gemeinschaftsunterkünften gegen Regeln verstoßen, teils mehrfach, teils sogar Straftaten begangen“, berichtete Benzrath. Manche hätten sich bewusst nicht an die Corona-Bestimmungen gehalten oder etwa auch Feuerlöscher beschädigt. Einer der sieben Bewohner sei aktuell in Ausbildung.

„Aha, das ist also eine Art Straflager“, befand Barabasch in der Sitzung und erntete hierfür von Bürgermeister Frank Schneider (CDU) einen empörten Widerspruch: „Das ist ein vollkommen falscher Begriff!“ Benzrath bejahte Barabaschs Frage, ob die Ausquartierten wieder eine Chance zur Rückkehr in wohnlichere Sammelunterkünfte bekommen. „Die Leichtbauhallen sind zum Wohnen ebenso geeignet wie die festen Unterkünfte“, merkte Benzrath an. Gleichwohl sei der Umzug zurück möglich, wenn sich die Ausquartierten an die Hausordnung, Regelungen und Gesetze halten. „Da sind dann Unterbringung und Verstoß im Einzelfall gegeneinander abzuwägen.“

(mei)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort