Unterlagen ab 4. Januar einsehbar Hochwasserschutz für Flächen an Bächen

Langenfeld/Düsseldorf · Die Bezirksregierung setzt zurzeit ein Überschwemmungsgebiet des Garather Mühlenbachs und dessen teils auf Langenfelder Gebiet fließende Nebengewässer Galkhausener Bach, Burbach und Viehbach fest. Dies betrifft Flächen in Langenfeld, Düsseldorf, Hilden und Solingen.

 In den Garather Mühlenbach fließen mehrere Langenfelder Bäche.

In den Garather Mühlenbach fließen mehrere Langenfelder Bäche.

Foto: RP/Dominik Schneider

Das Gebiet war bereits vor gut vier Jahren vorläufig gesichert worden, nach  der vom 4. Januar bis 3. März 2021 laufenden Beteiligung der Öffentlichkeit solle es endgültig gesichert werden. Nach Angaben eines Behördensprechers werden die genannten Bäche hierzu baulich nicht verändert. Vielmehr werde der natürliche Zustand dargestellt, der bei einem so genannten hundertjährlichen Hochwasserereignis entstehen würde. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote gelten, dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.

Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes liegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf und den Städten Düsseldorf, Solingen, Hilden und Langenfeld in der Zeit vom  4. Januar   bis zum 3. März 2021 öffentlich aus. Die Unterlagen können dort unter Einhaltung der geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen und nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.

Darüber hinaus stehen die Unterlagen im gleichen Zeitraum auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ zur Verfügung:

https://url.nrw/offenlage. Stellungnahmen zum Verfahren können unter Bezeichnung des Überschwemmungsgebietes bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der

•         Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2, 40470 Düsseldorf

•         Stadtverwaltung Düsseldorf

40200 Düsseldorf

•         Stadt Solingen

Postfach 100165, 42601 Solingen

•         Stadt Hilden

Postfach 100880, 40708 Hilden

•         Stadt Langenfeld Rhld.

Postfach 1565, 40740 Langenfeld

schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen müssen laut Bezirksregierung eine sachgerechte Begründung erkennen lassen, einen lesbaren Namen und eine Anschrift enthalten sowie unterschrieben sein.

(mei)
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