Krefeld SWK muss Kunden Geld erstatten

Krefeld · Mehr als 4000 Kunden der Stadtwerke Krefeld haben Anspruch auf eine Kostenrückerstattung zwischen 150 und 400 Euro. Allerdings müssen sie von sich aus bei den SWK das Geld beantragen.

 Bei den Trinkwasserhausanschlüssen erhöhte das Bundesfinanzministerium den Steuersatz. Das machte der Bundesfinanzhof rückgängig. Nun können Kunden die zu viel gezahlten Steuern bei den SWK zurückerhalten.

Bei den Trinkwasserhausanschlüssen erhöhte das Bundesfinanzministerium den Steuersatz. Das machte der Bundesfinanzhof rückgängig. Nun können Kunden die zu viel gezahlten Steuern bei den SWK zurückerhalten.

Foto: Brass, Rudolf

Gute Nachricht für Krefelder Häuslebauer: Wenn sie zwischen den Jahren 2000 und 2009 ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus errichtet haben und bei den Stadtwerken Krefeld (SWK) einen Trinkwasserhausanschluss in Auftrag gaben, haben sie Anspruch auf eine Kostenrückerstattung. Sie beträgt nach Auskunft der SWK zwischen 150 und 400 Euro pro Haus. Betroffen sind gut 4000 Hausbesitzer. So viele Objekte wurden in dem fraglichen Zeitraum in Krefeld fertiggestellt.

Bundesfinanzhof hat entschieden

Hintergrund der Erstattung: Auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums war im Jahr 2000 der bis dahin für Hausanschlüsse geltende ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf den Regelsteuersatz — damals 16 Prozent, heute 19 Prozent — angehoben worden. Gegen diese Verwaltungspraxis hatte ein sächsisches Wasserversorgungsunternehmen erfolgreich geklagt. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und daraufhin der Bundesfinanzhof entschieden, dass für das Legen von Wasserhausanschlüssen rückwirkend der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzunehmen ist.

Viele Stadtwerke schrieben ihre betroffenen Kunden daraufhin an, um sie über ihren Anspruch zu informieren. Die Stadtwerke Krefeld verzichteten darauf, die betroffenen Hauseigentümer auf die Möglichkeit der Steuerrückerstattung hinzuweisen, verzichteten auch auf eine Presseinformation.

"Der überwiegende Teil der Häuser in Krefeld wurde von Bauträgern erstellt. Denen sind ihre Ansprüche natürlich bekannt", erläuterte SWK-Sprecher Dirk Höstermann auf Anfrage unserer Zeitung. Allerdings ist der Anteil der privaten Bauherren nur geringfügig kleiner als der der Bauträger: Im Jahr 2009 hatten laut Statistischem Jahrbuch freie Wohnungsunternehmen einen Anteil von 54,9 Prozent an fertiggestellten Wohngebäuden in Krefeld, private Bauherren kamen auf 45,1 Prozent.

Laut SWK haben bislang rund 500 Häuslebauer ihre zu viel bezahlten Steuern erstattet bekommen — darunter seien allerdings auch zahlreiche Bauträger, die mehrere Häuser errichtet haben und entsprechend mehrere Trinkwasserhausanschlüsse beauftragten.

Für die Stadtwerke ist die Erstattung an die Kunden ein Nullsummenspiel. "Wir bekommen die erstatteten Steuern vom Finanzamt über eine Umlage zurückerstattet", erklärt Höstermann.

(RP)
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