
Bundesfinanzhof-UrteilMassenversteigerer bei Ebay müssen Umsatzsteuer zahlen
Der Bundefinanzhof sorgt für Klarheit: Wer jedes Jahr hunderte von Waren auf Ebay versteigert, muss Umsatzsteuer bezahlen. Dabei wird der Umsatz aber nicht nach dem Verkaufspreis bemessen, sondern nach dem Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis.