Urteil in Köln Lebenslange Haft nach tödlichen Schüssen auf Ex-Frau

Köln · Die junge Frau flüchtet aus Angst in die Wohnung ihrer Eltern. Doch ihr Ex-Mann dringt ein und erschießt sie. Er habe sie als sein Eigentum betrachtet, stellt das Gericht am Ende des Prozesses fest.

Gut ein halbes Jahr nach tödlichen Schüssen auf eine junge Frau in Pulheim bei Köln ist der Ex-Mann des Opfers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In dem Prozess am Kölner Landgericht erging das Urteil gegen den 28-jährigen Iraker am Donnerstag wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Nötigung und illegalem Waffenbesitz. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. „Der Angeklagte hat sie als sein Eigentum betrachtet“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Er war der Meinung, dass sie durch die Scheidung sein Leben zerstört hatte.“

Laut Urteil hat der Mann Ende Oktober 2018 seine 24-jährige Ex-Frau in der Wohnung ihrer Eltern mit vier Pistolenschüssen getötet. Er habe die junge Frau zunächst in der Kölner Wohnung ihrer Schwester in seine Gewalt gebracht. An einem Baggersee habe er sie vor die Wahl gestellt: Zu ihm zurückkehren oder sterben. Aus Todesangst sei die Ex-Frau darauf eingegangen. Unter dem Vorwand, sich von ihrer Familie verabschieden zu wollen, sei sie in die Wohnung ihrer Schwester zurückgekehrt, die sie aus Angst in die Wohnung der Eltern gebracht habe. Der Angeklagte sei dann dorthin gefahren, habe sich Zutritt verschafft und seine Ex-Frau vor den Augen ihrer Mutter erschossen.

„Das ist eine schwerwiegende Tat, die letztlich eine Spur der Verwüstung hinterlässt“, sagte die Richterin. Die Tat habe Auswirkungen auf beide aus dem Nordirak stammenden Großfamilien, „die durch eine Anzahl von Heiraten miteinander verbunden sind“. Der Prozess am Landgericht fand wegen mutmaßlicher Todesdrohungen gegen den Angeklagten unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt.

Bereits kurz nach der Heirat 2015 habe es Probleme gegeben, auf die der Angeklagte bis zur Scheidung im Mai 2018 zunehmend mit Gewalt reagiert habe. Während die Frau die Lebensumstände und Freiheiten in Deutschland geschätzt und Deutsch gelernt habe, habe der Angeklagte jede Anpassung abgelehnt, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung. Nach der Scheidung habe der Angeklagte die 24-Jährige dennoch zurückgewinnen wollen. Der Angeklagte hatte im Prozess mehrfach beteuert, dass er seine Ex-Frau immer noch liebe.

Das Kölner Landgericht folgte mit seinem Urteil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Nach verbüßten 15 Jahren Gefängnis stellt eine Strafvollstreckungskammer fest, wie viel Strafe wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann.

(mba/dpa)
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