Sonderaktion im Kreis Kleve Verwaltungen dürfen nur bestimmte Mitarbeiter impfen

Kreis Kleve · Mit dieser Sonderaktion sollte gewährleistet werden, dass kommunale Ordnungsdienste und publikumsintensive Bereiche arbeitsfähig bleiben, erklärt der Kreis.

 Zunächst werden nur bestimmte Mitarbeiter der Kreisverwaltungen geimpft (Symbolbild).

Zunächst werden nur bestimmte Mitarbeiter der Kreisverwaltungen geimpft (Symbolbild).

(mgr) Es werden nicht grundsätzlich alle Mitarbeiter der Verwaltung geimpft, aber solche, die im Ordnungsdienst arbeiten, in den Sozialbehörden bestimmte Aufgaben erfüllen müssen oder Familien unterstützen. Mitarbeiter, die aufsuchende Hilfe bieten. Kleves Bürgermeisters Wolfgang Gebing ließ nach Anfrage von Ulrike Wäckers (Grüne) im Ausschuss für  Personal und Digitales der Stadt Kleve, welche Mitarbeiter der Verwaltung wann geimpft wurden, gar nicht erst den Verdacht aufkommen, hier gäbe es eine Reihenimpfung. Es sei eine klare Vereinbarung mit der Landrätin, der Kalkarer Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der übrigen Kommunen getroffen worden, wer eine Impfung bekommen dürfe, so Gebing. Wenn ein Bürgermeister seine ganze Verwaltung angemeldet haben sollte, müsse er etwas falsch verstanden haben, so Gebing salopp.

Die Vereinbarung bestätigt Kreis-Sprecherin Ruth Keuken auf Anfrage: Der Kreis Kleve habe in einer einmaligen Sonderaktion abgestimmt, dass Mitarbeitern in Tätigkeitsbereichen mit engem Publikumskontakt eine Impfmöglichkeit angeboten werden kann.

„Hintergrund für diese Regelung war, dass vom Impfzentrum Kreis Kleve angebotene Impftermine für Personen mit hoher Impfpriorität in einem kurzen Zeitraum von drei Tagen nicht wie erwartet gebucht wurden. Ferner hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt das  Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit eröffnet, Mitarbeitern des kommunalen Ordnungsdienstes ein Impfangebot zu unterbreiten“, so Keuken. Mit dieser Sonderaktion sollte gewährleistet werden, dass die jeweiligen Mitarbeitenden in den Verwaltungen (kommunale Ordnungsdienste, publikumsintensive Tätigkeitsbereiche) arbeitsfähig bleiben. Keuken: „Die Vorgaben der Impfverordnung wurden bei diesem Impfangebot eingehalten“.

(mgr)
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