Kreis Kleve Kreis „coacht“ Hartz-IV-Empfänger

Kreis Kleve · Das Jobcenter des Kreises fördert gezielt Menschen, die trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist leicht gestiegen.

 Das Job-Center Kreis Kleve fördert Menschen, die von ihrer Arbeit allein nicht leben können und zusätzlich auf Hartz-IV angewiesen sind.

Das Job-Center Kreis Kleve fördert Menschen, die von ihrer Arbeit allein nicht leben können und zusätzlich auf Hartz-IV angewiesen sind.

Foto: Kreis Kleve

(RP) Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt Menschen, die Transferleistungen beziehen, obwohl sie einer Arbeit nachgehen, jetzt aktiv darin, unabhängig von diesen Leitungen leben zu können. Das ausschließlich für Erwerbstätige konzipierte Angebot „Coaching“ hat – ebenso wie die Qualifizierung von Arbeitnehmern und die Beratung von Arbeitgebern – ein Ziel: die Beendigung des Leistungsbezugs.

 Der Hintergrund: Aktuell sind insgesamt 12.843 erwerbsfähige Menschen im Kreis Kleve auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen. Knapp 2500 von ihnen gehen einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nach und beziehen darüber hinaus staatliche Transferleistungen. Ihr Verdienst reicht nicht aus, um den Bedarf der Person oder der Familie vollständig zu decken.

„Die Ursachen, die dazu führen, dass Erwerbseinkünfte nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ausreichen, sind vielfältig, so der Kreis Kleve. Häufig seien Menschen betroffen, die geringfügig oder in Teilzeit beruflich tätig sind. Aber auch vollzeitbeschäftige Personen – beispielsweise mit niedrigen Stundenlöhnen – können auf den aufstockenden Leistungsbezug angewiesen sein. „Umgekehrt können hohe Stundenlöhne bei niedriger Stundenzahl ein Grund sein, weshalb die Person ihren Lebensunterhalt oder den Lebensunterhalt der Familie nicht in ausreichendem Maße selber sicherstellen kann“, so der Kreis weiter.

Durch ein intensives Coaching könne jede teilnehmende Person nach vorhandenen Stärken gezielt gefördert werden. Die Durchführung der Maßnahme selbst könne ebenfalls an die Teilnehmenden angepasst werden: Geht eine Person beispielsweise an drei Vormittagen einer Teilzeitbeschäftigung nach, werden die Präsenszeiten der Maßnahme auf den Nachmittag gelegt.

Durch die beschäftigungsfördernde Maßnahme wurden nach Kreis-Angaben zuletzt 36 Prozent der Teilnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. 14 Prozent der teilnehmenden Personen leben nun unabhängig von SGB-II-Leistungen und 25 Prozent konnten ihre Chancen auf Vermittlung in ein auskömmliches Beschäftigungsverhältnis steigern und sind nach dem Coaching aktiver auf dem Arbeitsmarkt.

Insgesamt ist im Kreis Kleve im Juni die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vormonat gestiegen auf nunmehr 7130 Bedarfsgemeinschaften (+123). So weist es der aktuelle Monatsbericht des Jobcenters Kreis Kleve aus. Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 685 höher, nämlich bei 7815. In den aktuell 7130 Bedarfsgemeinschaften leben 12.843 Menschen, davon 9509 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3334 Sozialgeldempfänger – in der Regel Kinder.

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