Kaarst Stadt verschiebt Entlastung beim Abwasser

Kaarst · Eigentlich sollte der Stadtrat die neue Abwassersatzung verabschieden, doch die Verwaltung setzte den Tagesordnungspunkt kurzfristig ab. Hauseigentümer kann das viel Geld kosten. Das Zentrum wittert Abzocke.

 Für Hauseigentümer versickert das Geld derzeit quasi im Abfluss.

Für Hauseigentümer versickert das Geld derzeit quasi im Abfluss.

Foto: lh

Die gute Nachricht zuerst: Für die Kosten von undichten Verknüpfungsstellen zu öffentlichen Abwasserleitungen kommt künftig die Allgemeinheit auf. Das hat der Bau- und Umweltausschuss (BUNA) bereits im März einstimmig so entschieden. Die schlechte Nachricht: Der Stadtrat hat die neue Abwassersatzung noch nicht verabschiedet. Das sollte er eigentlich am vergangenen Donnerstag tun, doch die Verwaltung setzte den Tagesordnungspunkt kurzfristig ab.

Für Hauseigentümer bedeutet das im schlechtesten Fall, dass sie tief in die Tasche greifen müssen, sollte auf ihrem Grundstück an der Einbindestelle zur öffentlichen Abwasserleitung vor der nächsten Ratssitzung am 25. Juni ein unverzüglich zu reparierendes Leck entstehen. Josef Karis, Fraktionschef der Zentrumspartei und Vorsitzender des BUNA, wittert Abzocke zulasten der Bürger.

Schon zuvor, sagt er, habe die Stadt versucht, die Satzungsänderung zu unterbinden, weil man sich eine lukrative Einnahmequelle nicht habe entgehen lassen wollen. In der Ratssitzung habe die Verwaltung jetzt bestätigt, dass sie auch weiterhin grundlose Kostenbescheide für Reparaturen an die betroffenen Bürger schicken will, obwohl diese nach der sicherlich kurzfristig erfolgenden Verabschiedung der neuen Abwasserordnung keinen Bestand mehr haben werden. "Hier", sagt Karis, "keimt der Verdacht auf, dass man hofft, dass vielleicht noch ein paar Dumme zahlen werden."

Zur Erklärung: Zentrums-Partei und CDU hatten im März Anträge in den BUNA eingebracht, die vor allem Eigentümer älterer Häuser vor hohen Kosten bewahren sollen. Die CDU setzte sich mit ihrer Forderung durch, dass zur öffentlichen Abwasserleitung auch die Einbindestelle, also das Loch, das für die Grundstücksanbindung hergestellt wurde, gehört. Dort treten Undichtigkeiten am häufigsten auf. Die Kosten für die Schadensbeseitigung - so die Entscheidung des Ausschusses - trägt künftig die Allgemeinheit, das heißt alle, die unter die Abwasserbeseitigungssatzung fallen.

"Für uns haben sich aus Gesprächen und einem vor kurzem veröffentlichten Aufsatz neue Erkenntnisse ergeben", erklärte Tiefbauamtsleiter Opial seinerzeit. Offenbar herrsche in Fachkreisen mittlerweile die Auffassung, dass Schäden an der Einbindestelle zulasten des Gebührenhaushalts und nicht mehr zulasten des betreffenden Grundstückseigentümers behoben werden müssen. Der Städte- und Gemeindebund (StGB), hieß es, teile diese Auffassung. Von der Tagesordnung des Stadtrats wurde der Punkt "Abwassersatzung" jetzt mit der Begründung genommen, die Stadt warte noch auf eine Rückmeldung des StGB, um die Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses rechtssicher in der Entwässerungssatzung verankern zu können.

"Nach derzeitigem Sachstand wird die neue Entwässerungssatzung als Tagesordnungspunkt zur Sitzung des Rates im Juni eingebracht werden", sagt die Technische Beigeordnete Sigrid Burkhart. "Selbstverständlich wird in der Zwischenzeit nur in dringenden Notfällen eine Sanierung von Kanalanschlüssen auf Grundlage der jetzt geltenden Satzung durchgeführt, wobei zur Klarstellung nochmals festzuhalten ist, dass auch nach Inkrafttreten der neuen Satzung die Sanierung der privaten Anschlussleitungen bis auf den direkten Anschlusspunkt an das öffentliche Kanalnetz von den privaten Eigentümern getragen werden muss."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort