Kaarst Neue Verkehrsregeln für Radfahrer

Kaarst · Der ADFC Kaarst erklärt, was die neue Straßenverkehrsordnung für Kaarster Radler bedeutet.

Aus dem Fahrradklimatest 2012 ging Münster als fahrradfreundlichste Großstadt hervor. Kaarst findet sich in dem Ranking unter ferner liefen auf Platz 153 (von 252) bei den Städten unter 100 000 Einwohnern. Zum 1. April tritt nun eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die auch die Fahrradfahrer betrifft. Hans Koenen ist der Verkehrsexperte im Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Kaarst. Er hat sich mit Recht und Gesetz befasst und die wichtigsten Neuerungen für Radfahrer zusammengefasst.

und Radwege Der Unterschied zwischen Benutzungspflicht und Benutzungsrecht ist jetzt deutlicher formuliert. Generell, sagt Koenen, gelte die Pflicht bei entsprechender Beschilderung. Sollte der Fahrradweg nicht befahrbar sein, etwa durch Schnee, wäre der Fahrer in der Beweispflicht. Ist ein Gehweg mit dem Zusatz "Radverkehr frei" beschildert, gilt dortSchrittgeschwindigkeit. Der auf der Straße abgeteilte Fahrradweg gehört jetzt nicht mehr zur Fahrbahn. Lichtzeichen Wenn eine Radwegefurt an eine Fußgängerfurt grenzt, galt bisher, die Ampel für Fußgänger zu beachten. Diese Regel läuft nach einer Übergangszeit zum 31. Dezember 2016 aus. Generell heißt es in der Neufassung, dass Radfahrer die Lichtzeichen des Fahrverkehrs beziehungsweise die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten haben.

Personenbeförderung Die Kinderanhänger sind in die Straßenverkehrsordnung neu aufgenommen worden, auch wenn die Polizei diese wegen ihrer Leichtbauweise sehr skeptisch sehe, wie Experte Hans Koenen erläutert. Zwei Kinder bis zum siebten Lebensjahr dürfen im Anhänger mitfahren, der Fahrer muss dafür mindestens 16 Jahre alt sein. Tiere dürfen im Anhänger auch mitgenommen werden, müssen aber so wie eine Ware gesichert werden.

Sport und Spiel In diesen Paragraphen wurde neben Fahrbahn und Seitenstreifen nun auch der Radweg mit aufgenommen. Unter das Verbot von Sport und Spiel fällt generell auch das Inline-Skaten und Rollschuhfahren, die nur per Zusatzzeichen erlaubt werden können.

Verkehrszeichen Die Schilder werden im Anhang der StVO nun besser erläutert. Dort findet sich unter anderem ein neues Zeichen für Sackgassen: Es zeigt, wenn von der Straße noch ein Weg für Fußgänger und Radfahrer weiterführt. Generell gelte nach wie vor, so erläuert Hans Koenen, dass Verkehrszeichen nicht präventiv angeordnet werden dürfen, sondern nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn es durch besondere Umstände auf der Straße zwingend geboten ist.

(stef)
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