Hückeswagen Freispruch nach Überfall auf Getränkemarkt

Hückeswagen · Die Emotionen gingen hoch bei einer Verhandlung gestern vor dem Amtsgericht Wipperfürth. Und auch das Urteil war für einige Zuhörer schwer verdauliche Kost: Freispruch für zwei junge Männer, denen vorgeworfen wurde, Ende Mai 2008 an einem Überfall auf einen Getränkemarkt an der Montanusstraße beteiligt gewesen zu sein. Es blieb damals beim Versuch, Geld zu erbeuten – dank einer couragierten Verkäuferin. Sie hatte sich so entschieden zur Wehr gesetzt dass die drei Männer – so viele waren an der Strafftat beteiligt – schließlich die Flucht ergriffen. Wörtlich hieß es dazu in der Anklageschrift: "Die Angestellte ließ einen Kasten Kölsch gegen den Körper des Diebes fallen, woraufhin er das Geld fallen ließ und ohne Beute die Flucht ergriff."

Auf der Anklagebank saßen nun gestern ein 23-jähriger gebürtiger Hückeswagener sowie ein 24-jähriger Mann aus Kierspe. "Ich war nicht dabei", sagte der Ältere lapidar. Und auch der 23-Jährige bestritt jegliche Beteiligung.

Also kam es auf die Aussage der Angestellten an. Sie ließ erst einmal durchblicken, wie sehr sie der Diebstahl mitgenommen hat. Und dann wandte sich sich direkt an den 23-Jährigen: "Sie wissen gar nicht, was Sie mir angetan haben. Ich habe zwei Kinder." Der entgegnete ungerührt: "Ich habe auch Kinder."

Zweifelsfrei, so sagte die Angestellte aus, sei der Hückeswagener einer der Täter gewesen: "Das Gesicht vergesse ich doch nicht." Doch bei der Polizei hatte das anders ausgesehen. Seinerzeit waren ihr verschiedene Bilder vorgelegt worden, wobei sie sich unsicher zeigte. Nun vor Gericht wollte sie auch nicht mehr bestätigen, dass der Mann aus Kierspe wirklich mit dabei gewesen war.

Noch ein zweiter Punkt, auf den der Verteidiger des Hückeswageners hinwies, blieb im Prozess unklar. Bei der Festnahme kurz nach der Tat war bei dem 23-Jährigen nasse Kleidung in seiner Wohnung und am Körper festgestellt worden. "Die Polizei hat aber in ihrem Bericht nichts von Biergeruch geschrieben, und das hätte sie garantiert getan", argumentierte der Anwalt. Aber warum flüchtete der 23-Jährige seinerzeit vor der Polizei, wenn er mit der Tat nichts zu tun hatte? Antwort eines Zeugen, der mit dem Angeklagten befreundet war. "Mein Kumpel ist wegen des Alkoholverbots in der Stadt schon öfters erwischt worden. Er wollte vermeiden, dass er eine Strafe zahlen muss." Im Fall des 24-Jährigen aus Kierspe war die Sache klar, er wurde freigesprochen. Aber auch der 23-Jährige wurde nicht verurteilt. "Das Gericht hat leichte Zweifel an der Schuld, das ist zu Gunsten des Angeklagten zu sehen", begründete der Richter.

(RP)
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